Neue Wasserwehrsatzung der Stadt Chemnitz beschlossen
Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung die Aktualisierung der Wasserwehrsatzung der Stadt Chemnitz beschlossen. Die jüngste Satzung stammte aus dem Jahr 2014 und musste den geänderten zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften sowie dem erweiterten Aufgabenbereich der Wasserwehr angepasst werden.
Neue Tätigkeitsbereiche sind vor allem daraus entstanden, dass der Hochwasserschutz an der Würschnitz zu großen Teilen fertiggestellt wurde und damit das neue Aufgabenfeld der Binnenentwässerung hinzugekommen ist. Dabei kommen bis zu 35 Pumpen samt Notstromaggregate und Hilfsmittel zum Einsatz. Um die Aufgaben der Wasserwehr zu bewältigen, koordiniert die Wasserwehrleitung das ämterübergreifende Handeln, das sich vom Transport der Hochwasserpumpen über die Gewässerschau bis zur Koordination der Sandsackfüllplätze erstreckt.
Neu in der Satzung ist zudem ein Rufbereitschaftssystem, das etabliert wurde, um die freiwilligen Helfer:innen im Hochwasserschutz im Ereignisfall schnell an die Einsatzstelle zu bringen und die eingesetzte Hochwasserschutztechnik mit zu betreuen. Den bis zu 426 Bediensteten im Hochwassereinsatz werden entsprechend ihrer Aufgaben interne Schulungsangebote unterbreitet.
Hintergrund
Die Stadt Chemnitz trifft zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und Eisgang die erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen (Wasserwehrdienst). Sie hält technische Mittel bereit, klärt die Bevölkerung über Hochwassergefahren auf und warnt entsprechend der festgelegten Alarm- und Einsatzpläne.