Stadtrat stimmt Unterschreitung des Mindestabstandes für Windkraftanlage in Wittgensdorf zu
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung zugestimmt, dass bei dem Neubau einer Windkraftanlage als Ersatz für eine bestehende Anlage (Repowering) in der Gemarkung Wittgensdorf der Mindestabstand von 1000 Meter zu Wohngebäuden unterschritten wird. Der Ortschaftsrat Wittgensdorf hatte den Ansinnen bereits zuvor mehrheitlich zugestimmt.
Die bestehende Windkraftanlage mit einer Leistung von 500 kW steht seit 1998 an diesem Standort. Der Abstand zur nächstgelegenen zu berücksichtigenden Wohnbebauung beträgt aktuell ca. 410 Meter. Die neue Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von 246,6 Meter und einer Leistung von 5,56 MW soll in etwa 350 Meter Entfernung nordöstlich der bestehenden errichtet werden. Der Abstand der geplanten Windenergieanlage zur nächstliegenden zulässigen Wohnbebauung wird dann rund 590 Meter betragen.