14.05.2024
Pressemitteilung 332

Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024


Wahlbenachrichtigungen werden verschickt – Neuer Standort Briefwahlstelle

Bis spätestens Sonntag, dem 19. Mai 2024, werden die Wahlbenachrichtigungen für die Europaund Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 an alle Wahlberechtigten gesendet.

Mit der Wahlbenachrichtigung bekommt jede und jeder Wahlberechtigte auch einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Dieser kann eingesetzt werden, wenn man bereits vor dem Wahltag die Stimmen durch Briefwahl abgeben möchte. Alternativ kann dafür auch der Online-WahlscheinAntrag im Internet unter www.chemnitz.de/briefwahl oder die Variante der Beantragung per E-Mail (briefwahl@stadt-chemnitz.de) verwendet werden.

Auf den eingereichten Antrag hin erhalten die betreffenden Wahlberechtigten dann einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine von ihr oder ihm angegebene Adresse zugeschickt. Damit besteht die Möglichkeit, das Wahlrecht wahrzunehmen und den vollständigen Wahlbrief mit allen zugehörigen Unterlagen kostenfrei mit der Deutschen Post AG an die aufgedruckte Adresse zurückzusenden. Wichtig ist, dass der Wahlbrief dann bis spätestens am 9. Juni 2024, 18 Uhr, wieder bei der Briefwahlstelle der Stadt Chemnitz vorliegt. Auch ein Einwurf der Wahlbriefe in den Fristenbriefkasten ist möglich.

Für die am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahlen erhalten die Wahlberechtigten zwei Wahlscheine, einen für die Europawahl und einen (gemeinsamen) Wahlschein für alle Kommunalwahlen (Stadtratswahl, Ortschaftsratswahl), für die sie das Wahlrecht besitzen.

Neben der Möglichkeit einer Teilnahme an der Briefwahl berechtigt ein Wahlschein außerdem zum Aufsuchen eines anderen Wahlraumes zur Stimmabgabe am 9. Juni 2024. Das könnte zum Beispiel dann eine Rolle spielen, wenn der Wahlraum, der einer oder einem Wahlberechtigten zugeordnet wurde, nicht barrierefrei ist, die oder der Wahlberechtigte aber einen barrierefreien Wahlraum aufsuchen möchte. Dies kann sie oder er dann mit einem Wahlschein. Informationen zu barrierefreien Wahlräumen in Chemnitz erhalten Wahlberechtigte über die auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Telefonnummer. Darüber hinaus wird eine Übersicht der barrierefrei erreichbaren Wahlräume unter www.chemnitz.de/wahlen bereitgestellt.

Hierbei muss nur die unterschiedliche Gültigkeit der Wahlscheine beachtet werden. Wahlscheine für die Europawahl gelten in jedem Wahlraum der Stadt Chemnitz. Wahlscheine, die nur für die Stadtratswahl gelten, sind nur in dem Wahlkreis gültig, für den sie ausgestellt wurden (dies ist auf dem Wahlschein aufgedruckt). Und Wahlscheine für die Stadtrats- und die Ortschaftsratswahl gelten nur in den Wahlräumen innerhalb der betreffenden Ortschaft.

Eine weitere Möglichkeit, bereits vor dem Wahltag zu wählen, ist die Sofortwahl im BVZ I - Moritzhof, Bahnhofstraße 53, in der Briefwahlstelle (Achtung, neuer Standort). Diese ist ab Dienstag, dem 21. Mai, zu folgenden Öffnungszeiten geöffnet: montags und mittwochs von 8.30 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr, freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Ausnahme bildet Freitag, der 7. Juni, dann ist von 8.30 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten stehen auch auf der Wahlbenachrichtigung.

Unbedingt mitgebracht werden muss dann aber der Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) und der Personalausweis bzw. der Reisepass. Hier erhalten die Wählerinnen und Wähler den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen und können auch sofort vor Ort wählen.

Weiterführende Informationen können der Wahlbenachrichtigung entnommen werden und stehen auch unter www.chemnitz.de/wahlen.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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