Neue Satzungen für Nutzung von Sportstätten beschlossen
Der Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung eine neue Satzung über die Vergabe und Benutzung von Sportstätten der Stadt Chemnitz sowie eine neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung beschlossen. Sie ersetzen die alten Satzungen aus dem Jahr 2020 und sind vor allem aufgrund der bevorstehenden Eröffnung des Bernsdorfer Bades (Schwimmhalle) sowie der gestiegenen Energiekosten notwendig.
Neu ist, dass die Nutzungszeiten für Sportstätten für Schulen und Vereine fortlaufend und in einem Online-Verfahren vergeben werden. Auch können Schulsportstätten künftig an Wochenenden genutzt werden. Die Regelöffnungszeiten der Hallenbäder werden wochentags von 22 Uhr auf 21 Uhr verkürzt.
Angepasst wurden auch die Gebühren für die Nutzungen. Für die Bäder gibt es künftig eine große und eine kleine Familienkarte (je nach Anzahl der Erwachsenen), die beide auf maximal drei Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres beschränkt sind und die sich bereits ab dem ersten Kind gegenüber den Einzeltarifen rechnen. Erweitert wurde der Personenkreis für den freien Eintritt, und bei Schüler:innen und Studenten wurde die Altersbegrenzung aufgehoben. Neu sind zudem Geldwertkarten, die die bisherigen 10er-Karten ablösen.
Die Satzungen gelten für alle Sportstätten, die kommunal betrieben und bewirtschaftet werden, wie zum Beispiel Turn- und Sporthallen, Kraft- und Gymnastikräume, Sportplätze und Schulsportstätten, wie auch die Hallen- und Freibäder und die Sauna im Stadtbad.
Beide Satzungen treten am 1. Juni 2024 in Kraft, wobei die neuen Gebühren zunächst ab 1. Juni 2024 für die öffentliche Nutzung der Hallenbäder gelten. Erst ab 1. Januar 2025 treten die neuen Gebühren auch für die Nutzung der Sportstätten und Bäder durch Schulen und Sportvereine sowie alle anderen Nutzer:innen in Kraft. Die neuen Gebühren für die Freibäder gelten ab der Freibadsaison 2025.