29.05.2024
Pressemitteilung 372

Start eines Verkehrsversuchs auf der Bahnstraße


Maßnahme zur Verkehrsberuhigung beginnt Ende Mai

Übersicht Bahnstraße


Voraussichtlich ab Ende Mai führt das Verkehrs- und Tiefbauamt einen Verkehrsversuch auf der Bahnstraße durch. Im Zeitraum von einem Jahr (mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr) wird der Fahrbahnquerschnitt mit Begrünung abschnittsweise verengt. Damit soll erprobt werden, ob sich dadurch der Durchgangsverkehr vermindert und eine messbare Verkehrsberuhigung eintritt.

Auf der Bahnstraße werden wechselseitige Engstellen mit Pflanzinseln hergestellt. Dadurch wird der Fahrbahnquerschnitt von 8 Meter auf 6,80 bis 4,95 Meter verringert. Zwischen den Einengungen befinden sich ausreichend lange Begegnungsstellen für den Verkehr. Schwerverkehr/Busse und Radfahrer:innen können sich auch auf Höhe der schmalsten Engstelle gefahrlos begegnen. Bei der Begegnung zweier Pkw oder Pkw mit Schwerverkehr ist evtl. gegenseitig Rücksicht zu nehmen bzw. Vorrang zu gewähren.

Der Verkehrsversuch wird mit einer Vielzahl an Verkehrserhebungen (Querschnittszählungen mit Seitenradar, Kennzeichenerhebungen) begleitet.

Diese Maßnahme wurde in zwei Bürgerversammlungen bzw. bei Treffen mit Interessenvertre-ter:innen vorgestellt. Die Stadt Chemnitz plant derzeit noch weitere Maßnahmen, um einen möglichen Durchgangsverkehr auszulagern, z. B. sollen wegweisende Beschilderungen angepasst werden. In einem ersten Schritt wird das Ziel „Zwickauer Straße“ auf allen Wegweisern ausgekreuzt.


Hintergrund

Im März 2022 hatte der Chemnitzer Stadtrat beschlossen, dass Teil III (Neefestraße bis Zwickauer Straße) sowie Teil V (Zwickauer Straße bis Kalkstraße) des Südverbundes nicht realisiert werden und dass daher die Trasse Bahnstraße/Stelzendorfer Straße sowie die bisherigen Freihalteflächen weiterzuentwickeln sind. (B-203/2021).

Derzeit ist der Straßenzug von der Neefestraße bis zur Zwickauer Straße als Vorrangstraße im Hauptstraßennetz kategorisiert und vereint – bedingt durch die Lage – sowohl eine Sammel- als auch Erschließungsfunktion mit überlagerter Verbindungsfunktion. Dafür sind die vorhandenen Bedingungen (Verkehrsstärken, Verkehrszusammensetzung, Geschwindigkeiten) üblich.

Die Anwohnenden wünschen eine Verkehrsberuhigung. Die Straße verbleibt jedoch baulich wie im Bestand. Ortskundige Verkehrsteilnehmer:innen können und dürfen auch künftig über diese Straße fahren.


Stichwort Verkehrsversuch

Ein Verkehrsversuch ist ein zeitlich befristetes Instrument, mit dem geplante verkehrssichernde und verkehrsregelnde Maßnahmen in einem Modellversuch untersucht und erprobt werden können. Rechtsgrundlage für eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung ist § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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