27.06.2024
Pressemitteilung 472

Hochwasserrisikomanagement im Einzugsgebiet des Pleißenbachs wird überarbeitet


Gegenwärtig wird im Auftrag des Umweltamtes in Abstimmung mit den Partnern Stadt Limbach-Oberfrohna und Gemeinde Callenberg als betroffene Gebietskörperschaften der Hochwasserrisikomanagementplan für den Pleißenbach überarbeitet und aktualisiert.

Am Pleißenbach als einem der Hauptzuflüsse zur Chemnitz im Stadtgebiet bestehen erfahrungsgemäß bei Hochwasser erhebliche Gefahren für die private und kommunale Infrastruktur, aber auch die Gesundheit und wirtschaftliche Tätigkeiten. Daher wurde bereits im Jahr 2010 ein erster Hochwasserrisikomanagementplan für den gesamten Pleißenbach erstellt.

Für dessen Überarbeitung werden zunächst die aktuellen Gegebenheiten aufgenommen, Gefahren und Risiken ermittelt und in Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für unterschiedliche Hochwasserereignisse dargestellt. In einem zweiten Schritt werden daraus konkrete zusätzliche bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, aber auch weitere Vermeidungs-und Minderungsmaßnahmen abgeleitet. Das Ergebnis wird voraussichtlich Ende 2025 vorliegen.

Der überarbeitete Hochwasserrisikomanagementplan soll zur Information der Betroffenen und Einsatzkräfte, als Grundlage für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, als Grundlage für eine hochwassergerechte Entwicklungsplanung sowie die Hochwasserwarnung und das Bereithalten von Einsatzplänen dienen.

Der Entwurf des überarbeiteten Hochwasserrisikomanagementplanes wird zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit auch öffentlich ausgelegt werden. Hierzu wird rechtzeitig entsprechend informiert.
 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

 

Leben am Gewässer

Zudem liegt es auch an jedem Gewässeranlieger selbst, sich über Hochwassergefahren zu informieren, diese zu minimieren und den Pleißenbach über seinen gesamten Verlauf wieder zu einem vielfältigen und ökologisch intakten Fließgewässer zu machen.

Wie Begehungen der Unteren Wasserbehörde aber immer wieder zeigen, sind die geltenden Ge- und Verbote am Gewässer oft nicht ausreichend bekannt oder werden missachtet. So sind z. B. die Gewässerrandstreifen frei von jeglichen baulichen Anlagen und Ablagerungen zu halten. Auch Grasschnitt gehört nicht auf die Gewässerböschungen, weil er die Ausbildung einer stabilen Grasnarbe behindert.

Gerade am Pleißenbach mit seinen bei Starkregen schnell ansteigenden Abflüssen, Engstellen und vielen Brückenbauwerken besteht die Gefahr, dass mitgerissenes Material sich an nachfolgenden Bauwerken verkeilt und es zu Ausuferungen und Schäden kommt. Zudem führen unsachgemäße und in dieser Form zumeist auch unzulässige Uferbefestigungen zu einer Erhöhung der Fließgeschwindigkeit.

Viele Informationen zu diesem Thema sind u. a. auch im Flyer „Was darf ich. Was soll ich lassen?“ zusammengefasst, den die Stadt Chemnitz herausgegeben hat.

Download unter: Was darf ich, was soll ich lassen - Leben an Gewässern

Nur im Zusammenspiel von kommunalen Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwasservorsorge und dem Mittun aller Gewässeranlieger kann es gelingen, das Bewusstsein für hochwasserbedingte Gefahren zu stärken und den Hochwasserschutz entlang des Pleißenbaches zu verbessern.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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