26.07.2024
Pressemitteilung 506

Wahlbenachrichtigungen werden versendet


Bis spätestens Samstag, dem 10. August, erhält jede und jeder Wahlberechtigte per Post die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 1. September 2024.

 

Mit diesem Schreiben werden alle Bürgerinnen und Bürger, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, über diese Eintragung und ihr bestehendes Wahlrecht informiert. Aus der Benachrichtigung geht außerdem hervor, in welchem Wahlraum man sein Wahlrecht am Wahlsonntag wahrnehmen kann. Gleichzeitig ist erkennbar, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist oder nicht. Ebenso enthalten ist die Nummer des Wahlbezirkes, dem die Wahlberechtigten zugeordnet sind und unter welcher Nummer sie im Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes geführt werden.

 

Mit der Wahlbenachrichtigung bekommt jede und jeder Wahlberechtigte auch einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Rückseite der Benachrichtigung). Dieser kann eingesetzt werden, wenn man beabsichtigt, bereits vor dem Wahltag seine Stimme durch Briefwahl abgeben zu wollen. Alternativ kann hierzu auch der Online-Wahlschein-Antrag im Internet unter www.chemnitz.de/briefwahl verwendet werden.

 

Auf den Antrag hin erhalten die betreffenden Wahlberechtigten dann einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine von ihnen angegebene Adresse zugeschickt. Wichtig ist, dass der vollständige Wahlbrief wieder rechtzeitig bis spätestens am 1. September 2024, 16 Uhr, bei der Briefwahlstelle der Stadt Chemnitz vorliegt. Auch ein Einwurf der Wahlbriefe in den Fristenbriefkasten am Moritzhof ist möglich.

 

Ein Wahlschein berechtigt außerdem zum Aufsuchen eines anderen Wahlraumes innerhalb des Wahlkreises zur Stimmabgabe am 1. September 2024. Das könnte zum Beispiel dann eine Rolle spielen, wenn der Wahlraum, der Wahlberechtigten zugeordnet wurde, nicht barrierefrei ist, die Wahlberechtigten aber einen barrierefreien Wahlraum aufsuchen möchten.

 

Informationen zu barrierefreien Wahlräumen in Chemnitz können alle Wahlberechtigten über die auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Telefonnummer erhalten. Darüber hinaus wird eine Übersicht der barrierefrei erreichbaren Wahlräume unter www.chemnitz.de/landtagswahl bereitgestellt. Beachtet werden muss dabei aber, dass ein Wahlschein nur innerhalb des Wahlkreises gilt, für den er ausgestellt wurde.

 

Eine weitere Möglichkeit, bereits vor dem Wahltag zu wählen, ist die Sofortwahl im BVZ I –Moritzhof, Bahnhofstraße 53, in der Briefwahlstelle. Diese ist ab Montag, dem 12. August, zu folgenden Zeiten geöffnet: montags und mittwochs von 8.30 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Ausnahme bildet Freitag, der 30. August, dann ist von 8.30 bis 16 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten stehen auch auf der Wahlbenachrichtigung.

 

Unbedingt mitgebracht werden muss dann der Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) und der Personalausweis bzw. der Reisepass. Bei der Sofortwahl erhalten die Wählerinnen und Wähler ebenfalls den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen und können mit diesen Unterlagen sofort vor Ort wählen.

 

Weiterführende Informationen können der Wahlbenachrichtigung entnommen werden und stehen unter www.chemnitz.de/landtagswahl.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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