Beherbergungsbetriebe müssen bis Monatsende melden
Erinnerung: Beherbergungsteuer gilt seit 1. Januar 2024 in Chemnitz
Bis spätestens Mittwoch, 31. Januar, müssen Betreiber:innen von Beherbergungs-einrichtungen (Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, Campingplätze sowie Wohnmobilstandplätze insofern besondere Sanitärräume angeboten werden) den Beherbergungsbetrieb dem Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz anzeigen.
Dazu sind sie nach der Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer in der Stadt Chemnitz (Beherbergungsteuersatzung) verpflichtet, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Dies gilt auch für die Monteur- und Gästewohnungen sowie möblierte Wohnräume, die auf diversen Buchungsportalen angeboten werden.
Die Steuer für Januar 2024 ist von den Beherbergungsbetrieben bis 15. Februar 2024 anzumelden und gleichzeitig zu entrichten.
Das Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz bittet darum, die Meldungen online über das Portal Amt24 unter www.amt24.sachsen.de einzureichen. Alternativ sind im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de/dienstleistungsportal/ (Thema Steuern und Zahlungsverkehr - Beherbergungsteuer) die entsprechenden Formulare hinterlegt.
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) sind im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz (Thema Steuern und Zahlungsverkehr) unter Downloads zu finden. Darüberhinausgehende Fragen können direkt an beherbergungsteuer@stadt-chemnitz.de gesendet werden. Zudem hat das Kassen- und Steueramt bis zum 29. Februar 2024 eine Telefon-Hotline unter 0371 488-2242 eingerichtet.