Spontanpartys
Die Stadt Chemnitz bietet ein Verfahren an, mit dem schnell und unbürokratisch sogenannte Spontanpartys angemeldet werden können. Vier Flächen bietet die Stadt Chemnitz an, die dafür geeignet sind, so dass hier auf längere Anmeldezeiten verzichtet werden kann.
So funktioniert es:
Die Verwaltung bietet für diese Partys den Richard-Hartmann-Platz und drei Grillplätze – am Uferpark, die Stadtparkkippe und den Park Kappel – als Orte an. Spontanpartys müssen bis 48 Stunden vorher mit dem Anmeldeformular angezeigt werden. Freitags bzw. vor Feiertagen endet die Frist um 12 Uhr. Fürs Wochenende müssen die Anzeigen ebenfalls bis spätestens Freitag, 12 Uhr eingehen. Bis Juni werden für die vier Standorte als zusätzlicher Service Standortblätter mit den erforderlichen Rahmenbedingungen erstellt, damit eine geregelte und damit für die Besucher auch sichere Durchführung gegeben ist. Anhand dieser Blätter soll beispielsweise auch sichtbar sein, wo zum Beispiel eine Musikanlage platziert werden kann.
Weitere Informationen und Formular im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Das ist zu beachten:
Die wichtigsten Bedingungen für die Spontanpartys: Sie müssen nichtkommerziell sein, das heißt, dass kein Eintritt verlangt wird und auch kein Verkauf von Getränken oder Imbiss stattfindet. Die Besucherzahlen dürfen auf den drei Grillplätzen nicht mehr als 300 betragen, auf dem Richard-Hartmann-Platz nicht mehr als 500. Die Veranstalter müssen dafür sorgen, dass die Sicherheit der Besucher gegeben ist, dass die Veranstaltung spätestens 22 Uhr beendet und damit die Freizeitlärm-Richtlinie eingehalten wird. Außerdem muss der Anmelder nach der Veranstaltung bis 10 Uhr des Folgetages dafür sorgen, dass der Müll oder andere Verunreinigungen beseitigen werden. Für die Plätze müssen entsprechend der geltenden Satzungen Nutzungsgebühren bezahlt werden. Diese Gebühren bewegen sich zwischen 10 und 50 Cent pro Quadratmeter je nach genutzter Fläche.