Ausbildungsförderung

Informationen zur Ausbildungsförderung

Ausbildungsförderung ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Lebensunterhalt und Ausbildung während der Ausbildungszeit für Schüler und Auszubildende, die keine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung absolvieren.

Das Amt für Ausbildungsförderung ist ausschließlich für Schüler nachfolgender Schulen zuständig:

  • Fachschulen oder Berufsfachschulen,
  • Abendgymnasium, Abendrealschulen, Abendhauptschulen
  • Kolleg,
  • weiterführende allgemeinbildende Schulen,
  • Berufsschulen,
  • Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10,
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene
    Berufsausbildung voraussetzt
  • Berufsfach- und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene
    Berufsausbildung nicht voraussetzt


Hinweis „BAföG Digital“

Mit „BAföG Digital” EINFACH BAföG beantragen!

Mit dem Antragsassistenten „BAföG Digital“ füllen Antragstellende nicht einfach über das Internet bereitgestellte Formulare online aus, sondern erhalten Zugang zu einem Online‐Tool, über das sie Schritt für Schritt alle notwendigen Daten eingeben. Eine nutzerfreundliche Menüführung und Hilfetexte unterstützen die Antragstellung, notwendige Dokumente können bequem per Uploadfunktion hochgeladen werden. Der Bearbeitungsprozess kann jederzeit unterbrochen und fortgesetzt werden, denn die Daten werden in einem persönlichen Account gespeichert. Über diesen können Schülerinnen und Schüler sowie Studierende den Status ihres Antrags jederzeit online nachverfolgen. Eine Datenübernahme in Folgeanträge ist ebenso enthalten. Eltern, Ehepartnerinnen und Ehepartner machen ihre Eintragungen über ein separates Nutzerkonto.

Eine Online-Antragstellung mit „BAföG Digital“ ist auch möglich, wenn Antragstellende nicht über die technischen Voraussetzungen der eID-Funktion verfügen. In diesem Fall kann der Antrag zwar nicht vollständig medienbruchfrei gestellt werden, aber alle Dokumente und benötigten Unterlagen können dort hochgeladen und versendet werden. „BAföG Digital“ kann auf allen PCs, Tablets und Smartphones genutzt werden.

Publikation

Faltblatt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum BAföG für Schülerinnen und Schüler:

Titel der Broschüre "Das BAföG - Informationen für Schülerinnen und Schüler

Finanzielle Unterstützung zur außerhäuslichen Unterkunft während des Berufsschulunterrichts

Ist eine außerhäusliche Unterbringung notwendig, weil die täglich zu bewältigenden Wege zwischen Wohnung und Berufsschule unzumutbar sind, können Berufsschülerinnen und Be-rufsschüler eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Maßgebend für den Anspruch der finanziellen Unterstützung ist die tägliche Gesamtwegezeit, die zwischen dem Hauptwohnsitz, der Berufsschule und wieder zurück, einschließlich der Wege- und Wartezeiten bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmitteln, aufgebracht werden muss.

Folgende Mindestwerte gelten:

  • für Berufsschüler/-innen mindestens 180 Minuten,
  • für Berufsschüler/-innen mit einer Behinderung mindestens 130 Minuten.
     

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