Versteigerungen von Fundsachen

Versteigerung
Foto: Fotolia/Gena
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Fundsachen, die trotz öffentlicher Bekanntmachung nicht von ihrem Eigentümer abgeholt wurden, können öffentlich versteigert werden. Zeitpunkt und Ort der Versteigerung werden im Chemnitzer Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Die öffentlichen Versteigerungen finden in der Regel im Bürgerhaus am Wall im Foyer der 2. Etage statt. Abweichende Orte werden bei speziellen Versteigerungen bekannt gegeben.
Die zu versteigernden Gegenstände können ab 14.30 Uhr besichtigt werden, die Versteigerung beginnt um 15 Uhr. Die Zeit kann bei speziellen Versteigerungen auch abweichen. Versteigerungen finden in unregelmäßigen Abständen statt.