Gerichtliche Betreuungen

Die Örtliche Betreuungsbehörde berät und unterstützt Betreute, Betreuer und Bevollmächtigte.

Die Übernahme von gerichtlich bestellten Betreuungen und die Gewinnung von (ehrenamtlichen) Betreuern gehört ebenso zu den Aufgaben. Durch Ermittlungen der Sachverhalte werden betreuungsgerichtliche Verfahren unterstützt.

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können in der Örtlichen Betreuungsbehörde beglaubigt werden.

Weitere Informationen im Faltblatt der Örtlichen Betreuungsbehörde:

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