Das Chemnitzer Rathaus

Sanierung des Ratskellers notwendig

Der Chemnitzer Ratskeller

Der Ratskeller muss umfassend saniert werden. Die letzte grundlegende Sanierung des Ratskellers erfolgte zuletzt 1992, so dass Sanierungen am Gebäude, insbesondere im Interesse des Brandschutzes, dringend notwendig sind.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2019 dafür und für die Toilettenanlage im Rathaus den Baubeschluss gefasst.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Sind die Arbeiten zwingend notwendig?

Ein weiterer Betrieb des Ratskellers war unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr möglich. Das ist bedauerlich, aber im Interesse der Sicherheit unvermeidbar. Die bestehenden technischen Anlagen hatten bei turnusmäßigen Prüfungen der Bauaufsicht nur noch befristete Bestätigungen
zur Wirksamkeit und Betriebssicherheit erhalten, so dass die nun anstehende dringende Erneuerung unumgänglich war. Da eine so umfassende Sanierung bei laufendem Betrieb nicht möglich ist, muss der Ratskeller seinen Gaststättenbetrieb Ende Mai für die Dauer der Baumaßnahme leider einstellen.
 

Wie wird saniert?

Die Sanierung erfolgt sowohl wegen des großen Umfangs als auch hinsichtlich der finanziellen Untersetzung in zwei Bauabschnitten. Der 1. Bauabschnitt enthält die brandschutztechnische Ertüchtigung für das Gesamtgebäude, Restleistungen zur Trockenlegung sowie die Hofüberdeckung im Bereich der Ratskellerküche. Mit dem 2. Bauabschnitt erfolgt der Einbau neuer haustechnischer Anlagen und der Küchen- und Kältetechnik sowie vertikale Schachtsanierungen, statische Ertüchtigungen und Elektroinstallationen.

Die nach dem Stand der Technik notwendige Brandmeldeanlage kompensiert die zahlreichen
Abweichungen von den gesetzlichen Brandschutzanforderungen, die in diesem historischen Bestandsgebäude so nicht umsetzbar sind. Ein Großteil der 1992 errichteten Technik wurde seitdem erweitert, umgebaut oder teilweise stillgelegt. Der Bestand an diesen alten Leitungstrassen und Lüftungskanälen stellt in einigen Bereichen eine erhebliche Brandlast dar
und muss deshalb entfernt werden. An der Außenwand zum Hof (Fuge zwischen Ratskellerküche und unterirdischen Anbau mit den Nebenräumen) sind zudem Feuchteschäden zu beseitigen. Die haustechnischen Anlagen sind veraltet und verschlissen und müssen im 2. Bauabschnitt aus
hygienischen, energetischen und funktionellen Gründen erneuert werden.
 

Wann kann der Ratskeller wieder öffnen?

Dafür sind umfangreiche Arbeiten notwendig: Bei der Planung wurde deutlich, dass das zur Verfügung stehende Budget in Höhe von rund 1,9 Mio. Euro für die kompletten Sanierungsmaßnahmen beider Bauabschnitte nicht ausreicht. Der 1. Bauabschnitt ist im aktuellen Zweijahreshaushalt 2019/2020 finanziell gesichert. Die für die Finanzierung des 2. Bauabschnitts erforderlichen Haushaltsmittel müssen im Rahmen der Haushaltsdurchführung 2019/2020 bzw. mit der neuen Haushaltsplanung 2021/2022 geklärt werden. Die Fertigstellung beider Abschnitte ist jedoch Bedingung dafür, dass der Ratskeller wieder öffnen kann.
 

Was wird im Rathaus noch saniert?

Ein Teil der Toilettenanlage. Durch verrostete und oder teilweise zerstörte Abwasserleitungen treten auf den Gängen des Rathauses im sog. Weberflügel immer wieder Geruchsbelästigungen
auf. Eine Sanierung des Abwassernetzes ist dringend notwendig, da die Korrosionserscheinungen
sämtliche Abwasserleitungen betreffen und im schlimmsten Fall durch weitere Korrosion zu Wasserschäden in der Bausubstanz führen. Beim Öffnen der Decken wurde festgestellt, dass
diese durch vergangene unzulässige Durchbrüche und Öffnungen stark beschädigt sind, so dass die Tragfähigkeit und Standfestigkeit nicht mehr gesichert ist. Aus diesem Grund hat ein Statiker die Sanitärbereiche vorübergehend gesperrt. Ebenfalls wurden erhebliche Mängel beim Brandschutz sichtbar. Um die Statik wiederherzustellen, muss eine Stahlträgerkonstruktion unterhalb der Decken eingebaut werden. Die unzulässigen Durchbrüche müssen zudem sicher verschlossen werden. Im Erdgeschoss wird zusätzlich eine Zwischendecke eingebaut, da die Decke zum Zwischengeschoss nicht belastbar ist. Aufgrund der niedrigen Höhe kann hier keine Stahlträgerkonstruktion eingebaut werden. Die Wasserund Abwasserleitungen in den Toiletten
des Neuen Rathauses neben dem Treppenhaus werden ebenfalls saniert. Zudem wird die  Elektroverteilung erneuert. Das aktuelle Brandschutzkonzept wird bei der Sanierung umgesetzt. Die WC-Räume bekommen neue Trockenbauwände und werden gefliest. Die vorhandene  Sanitärkeramik soll (wo möglich) weiterverwendet werden. Die beiden barrierefreien WC`s im Erdgeschoss und im 4. OG werden vergrößert. Die Baukosten betragen rund 901.400 Euro. Mit der Sanierung soll Anfang Juli 2019 begonnen werden. Der Abschluss ist Mitte Mai 2020 geplant.
 

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