Wahlen 2024

Informationen zum Wahltag

Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, finden in Chemnitz gemeinsam die Europa- und die Kommunalwahlen statt.

Ca. 190.000 Chemnitzerinnen und Chemnitzer sind dazu aufgerufen, durch ihre Stimmen über die Zukunft Europas und die Zukunft von Chemnitz mitzuentscheiden.

Rund 20.000 Chemnitzer aus den acht Ortsteilen Einsiedel, Euba, Grüna, Klaffenbach, Kleinolbersdorf-Altenhain, Mittelbach, Röhrsdorf und Wittgensdorf bestimmen zudem ihre Ortschaftsräte.

Die Wahlen dauern von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Das Wahlgebiet der Europawahl ist die Bundesrepublik Deutschland; die Stadt Chemnitz bildet hierbei einen Wahlkreis.

Für die gleichzeitig stattfindende Stadtratswahl ist die gesamte Stadt Chemnitz das Wahlgebiet. Dieses ist in acht Wahlkreise unterteilt.

Für die einzelnen Ortschaftsratswahlen sind die jeweiligen Ortschaften die Wahlgebiete. Sie bilden jeweils einen Wahlkreis

Für alle Wahlen ist die Stadt für die Stimmabgabe bei der Urnenwahl in 129 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Zum jedem Wahlbezirk wurde ein eigener Wahlraum festgelegt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die jede und jeder Wahlberechtigte in der Zeit vom 29. April 2024 bis zum 19. Mai 2024 erhalten hat, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte wählen kann.

Jede Wählerin und jeder Wähler kann - außer sie oder er hat sich bei der Stadt Chemnitz einen Wahlschein beschafft - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist. Dies ist der Wahlraum, der auch in der Wahlbenachrichtigung zu finden ist.

Besitzt jemand einen Wahlschein, so kann sie oder er auch in einem anderen Wahlraum der Stadt an der Wahl teilnehmen. Hierbei gelten aber die Einschränkungen, die unter dem Link Antrag auf Briefwahl/Wahlscheinantrag zusammengestellt sind.

Jede und jeder Wahlberechtigte darf ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine stellvertretende Stimmabgabe ist nicht möglich.

Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe der Stimme gehindert ist, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte stellt der Blinden- und Sehbehindertenverband für die Europawahl im Vorfeld der Wahl auf Nachfrage Wahlschablonen bereit. Weitere Auskünfte hierzu hält der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. (BSVS), Telefon: (0351) 80 90 611, E-Mail: info@bsv-sachsen.de bereit.

Die Wahlhandlung am Wahltag in den Wahllokalen sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung oder Störung des Wahlablaufes möglich ist.

Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln.

Die Stimmzettel für die Europawahl am 9. Juni 2024 sind weiß.

 

Die Stimmzettel für die Stadtratswahl haben folgende Farben:

Wahlkreis 1 – sandbraun,
Wahlkreis 2 – rosa,
Wahlkreis 3 – grün,
Wahlkreis 4 – chamois,
Wahlkreis 5 – blau,
Wahlkreis 6 – zitronengelb,
Wahlkreis 7 – flieder,
Wahlkreis 8 - altgold

 

Die Stimmzettel der Ortschaftsratswahlen besitzen die Farbe apricot.

Alle Stimmzettel, die eine Wählerin oder ein Wähler gemäß ihrer oder seiner bestehenden Wahlrechte erhalten darf, werden im Wahlraum bereitgehalten und beim Betreten des Wahlraumes ausgehändigt.

Die Wahllokale in den 129 Wahlbezirken von Chemnitz schließen am Wahlsonntag um 18:00 Uhr. Danach beginnt die Auszählung der Stimmen. In den Wahlbezirken werden dann zuerst die Stimmen der Europawahl ausgezählt und an die Wahlbehörde übermittelt. Danach beginnt die Auszählung der Stimmen für die Stadtratswahl. Daran anschließend werden die Stimmen der Ortschaftsratswahlen ausgezählt.

Die Ergebnisse der Briefwahl werden am Wahlsonntag ab 15:00 Uhr beginnend mit der Zulassung der eingegangenen Wahlbriefe ermittelt. Anschließend ab 18:00 Uhr werden dann auch für die Briefwahl die Ergebnisse der Europa-, der Stadtrats- und der Ortschaftsratswahlen ermittelt. Mit dieser Aufgabe werden 61 Briefwahlvorstände betraut sein. Aufgrund der großen Zahl an Briefwahlvorständen findet die Auszählung der Briefwahl in zwei Objekten statt, im Beruflichen Schulzentrum für Technik II - Handwerkerschule, Schloßstraße 3, 09111 Chemnitz und in der Oberschule "Am Hartmannplatz", Hartmannstraße 21, 09113 Chemnitz.
 

Ergebnisermittlung und Präsentation

Die öffentliche Präsentation der vorläufigen Wahlergebnisse der Europa- sowie der Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen am Wahlabend erfolgt im Rathaus der Stadt Chemnitz.

Wie auch bei den zurückliegenden Wahlen können hier interessierte Bürgerinnen und Bürger, Medienvertreter und die Vertreter von Parteien und Wählervereinigungen ab 18:00 Uhr den Eingang der Wahlergebnisse aus den 190 Chemnitzer Wahlbezirken und Briefwahlvorständen live auf einer Großprojektionsleinwand verfolgen. Der Einlass beginnt um 17:00 Uhr.

Zeitgleich werden die vorläufigen Wahlergebnisse auf den Internet-Seiten der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de veröffentlicht.

 


Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Wahl


Wo kann ich am Wahltag wählen gehen?

Jede Wählerin und jeder Wähler wählt am 9. Juni in dem ihm zugewiesenen Wahllokal. Die genaue Adresse steht in der Wahlbenachrichtigung. Ein symbolischer Hinweis zur Barrierefreiheit des Wahllokals findet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Achtung: Die Anschriften einiger Wahllokale haben sich gegenüber der letzten Wahl geändert.

Wie kann ich noch vorab per Briefwahl wählen?

Mit der Briefwahl können Sie schon vor dem 9. Juni wählen und zwar per Post oder in der Briefwahlstelle im BVZ I-Moritzhof, Bahnhofstraße 53. Um die Stimmzettel zu erhalten, müssen Sie die Briefwahl erst beantragen. Das geht mit dem Antrag, der auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung steht bis zum 7. Juni 2024, 18:00 Uhr. Unbedingt beachten: Die Wahlunterlagen für die Europa- und für die Kommunalwahl getrennt voneinander versenden. Wichtig ist, dass Ihre Briefe bis zum Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Moritzhof sind. Wird dies per Post zu knapp, können Sie die Unterlagen entweder bis zum Wahlsonntag, 18:00 Uhr auch in den Fristenbriefkasten am Rathaus oder am Bürgerhaus am Wall einwerfen.

Was muss ich am 9. Juni ins Wahllokal mitbringen?

Nicht vergessen! Im Wahllokal benötigt jede Wählerin und jeder Wähler ihre bzw. seine Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis bzw. Reisepass. Wer die Wahlbenachrichtigung oder den Personalausweis vorzeigt, erhält je einen Stimmzettel für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist. Die Wahl ist geheim – deshalb wählt man in einer Kabine. Wer Hilfe braucht – weil er z. B. sehbehindert oder anderweitig beeinträchtigt ist – kann sich von den Wahlhelfern oder von einer Begleitung helfen lassen. Diese Hilfsperson darf dann auch mit in die Wahlkabine gehen.  

Wie viele Stimmen habe ich?

Bei der Stadtratswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler drei Stimmen, die sie oder er auf einen oder auf unterschiedliche Bewerberinnen und Bewerber desselben oder verschiedener Wahlvorschläge verteilen kann. Auch für die Wahl der Ortschaftsräte hat jeder drei Stimmen. Diese können analog der Stadtratswahl für eine bzw. einen oder für unterschiedliche Bewerberinnen und Bewerber desselben oder verschiedener Wahlvorschläge vergeben werden. Für die Europawahl haben die Wählerinnen und Wähler eine Stimme. Diese wird für eine Partei abgegeben.

Was, wenn ich die Wahlbenachrichtigung nicht mehr habe?

Dann reicht der Personalausweis oder Reisepass.

Ich habe Briefwahlunterlagen beantragt, würde am Wahlsonntag aber lieber ins Wahllokal gehen. Geht das?

Ja. Dafür unbedingt den Wahlschein und den Reisepass oder Personalausweis mit ins Wahllokal bringen. Achtung: Briefwahlunterlagen von Ehepartnerinnen und -partnern, Eltern oder anderen können nicht im Wahllokal abgegeben werden.

Warum ist beim Stimmzettel für die Europawahl die rechte obere Ecke abgeschnitten?

Das Abschneiden der rechten oberen Ecke erfolgte einheitlich bei der Herstellung der Stimmzettel. Sie dient blinden oder sehbehinderten Bürgerinnen und Bürger dazu, den Stimmzettel richtig in die Stimmzettelschablone eingelegen zu können.

Öffentliche Sitzung der Stadtwahlausschüsse

Der Stadtwahlausschuss für die Europawahl tritt am 17. Juni 2024, 10:00 Uhr, der Stadtwahlausschuss für die Kommunalwahlen um 11:00 Uhr im Rathaus Chemnitz, Markt 1, im Stadtverordnetensaal zu den öffentlichen Sitzungen zur Ermittlung und Feststellung der endgültigen Ergebnisse der Europawahl, der Stadtratswahl und der Ortschaftsratswahlen am 9. Juni 2024 zusammen. Die Sitzungen sind öffentlich und jedermann hat Zutritt.
 

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/