Verkehrsordnungswidrigkeiten

Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße

Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße

Die Verkehrsüberwachung dient der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Die Kontrollen im ruhenden und im fließenden Verkehr nehmen sowohl Polizeibeamte als auch Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes vor.

Dabei gibt es die Geschwindigkeits- und die Rotlichtüberwachung. Die Verkehrsüberwachung dient dazu, das Unfallrisiko zu minimieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Ziel dieser Tätigkeit ist auch, dass die Höchstgeschwindigkeit in bestimmten Gebieten, zum Beispiel in Tempo-30-Zonen, eingehalten wird.

An folgenden Standorten im Stadtgebiet Chemnitz sind derzeit stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen installiert:

  • B169 i. H. Mittweidaer Str. 165 in Richtung BAB4
  • B169 i. H. Mittweidaer Str. 74a in Richtung Chemnitz
  • Dresdner Straße in Höhe Weißer Weg
  • Kalkstraße in Höhe Weideweg 3, in Richtung Limbacher Straße
  • Leipziger Straße geg. HNr 206, in Richtung Innenstadt
  • Neefestraße 85 in Richtung Innenstadt
  • OT Mittelbach, Hofer Straße 35 in Höhe Grundschule, in beide Richtungen
  • Stollberger Straße 168, landwärts, nach der Brücke über den Südring

Zusätzlich werden kontinuierlich auf zahlreichen Straßen mobile Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt durchgeführt. Diese Kontrollen werden durch 3 sogenannte Enforcement-Trailer ergänzt, welche für eine flexible Verkehrsüberwachung an verschiedensten Messstellen im gesamten Stadtgebiet konzipiert sind. Der Einsatz dieser Messtechnik erfolgt dabei anlassbezogen aber auch generalpräventiv (u. a. anlässlich von Bürgereingaben, Umleitungsstrecken, Tempo-30-Zonen, Schulwegen, Kindertageseinrichtungen, Unfallschwerpunkten, Lärmschutzmaßnahmen).
 

An folgenden Standorten im Stadtgebiet Chemnitz sind stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen installiert, welche in der Lage sind, sowohl Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als auch Rotlichtverstöße zu erfassen:

  • Bahnhofstraße/ Brückenstraße
  • OT Röhrsdorf, Limbacher Straße
  • Reichsstraße/Weststraße
  • Zschopauer Straße/ Georgistraße

Verkehrsordnungswidrigkeiten werden nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geahndet. In diesem Bußgeldkatalog sind die juristischen Folgen von Verkehrsverstößen bundeseinheitlich festgelegt. Der Katalog enthält die jeweilige Tatbestandsnummer, den genauen Tatbestandstext, die Höhe des Verwarngeldes bzw. der Geldbuße, die Punktezahl für die Meldungen an das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt sowie Angaben zu einem möglichen Fahrverbot.

Parkverstöße

Hinweiszettel am falsch geparkten Fahrzeug

In der Stadt Chemnitz gibt es viele Parkmöglichkeiten. Sollte ein Fahrzeug trotzdem einmal falsch abgestellt sein, hinterlassen die Ordnungskräfte in der Regel einen Hinweiszettel am Fahrzeug. Der "Parksünder" kann erst einmal abwarten.

Das Ordnungsamt ermittelt den Halter des Fahrzeugs und sendet ihm eine schriftliche Verwarnung / Anhörung. Verwarnungen werden in Flensburg nicht eingetragen.

  1. Zahlt der Halter das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche nach Erhalt der schriftlichen Verwarnung, ist das Verfahren abgeschlossen. Die Daten werden nur kurzfristig gespeichert.
     
  2. Zahlt der Betroffene das Verwarngeld nicht fristgerecht, wird ein Bußgeld- oder Kostenbescheid erlassen, der mit Gebühren und Auslagen verbunden ist. Ein Einspruch ist möglich. Die endgültige Entscheidung trifft das Amtsgericht, wenn die Behörde dem Einspruch nicht abhelfen kann.

 

Anzeige einer Ordnungswidrigkeit

Verstöße gegen die Regeln im fließenden Verkehr können nicht zur Anzeige gebracht werden, da die Anforderungen an die Beweisführung besondere Verfahren zur Beweismittelerhebung und der Personenidentifikation erfordern.

Aus Gründen der Rechtssicherheit können Verfahren im Verkehrsbereich nur dann eingeleitet werden, wenn den  Ordnungswidrigkeitsanzeigen aussagekräftige Fotos beigefügt werden, aus denen sich die Verstöße, z. B. gegen die Regeln des ruhenden Verkehrs der Straßenverkehrsordnung, eindeutig erkennen und somit beweisen lassen. Auf dem Beweisfoto muss bei  Verkehrsordnungswidrigkeiten sowohl das Kfz-Kennzeichen als auch der Regelverstoß (Verkehrszeichen, Markierungen etc.) ersichtlich sein. Gegebenenfalls sind mehrere Fotografien der Anzeige beizufügen.

Weitere Informationen und das Formular zur Anzeigeübermittlung finden Sie im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:

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