Verwahrung toter Heimtiere
Es besteht die Möglichkeit, das tote Heimtier auf dem eigenen Grundstück zu begraben. Dafür sind die Vorschriften der Allgemeinverfügung Vergraben toter Heimtiere der Stadt Chemnitz vom 02.11.2020 zu beachten.
Diese beinhaltet u.a. spezielle Anforderungen an die Grabstelle, die beachtet werden müssen.
Einzelne Tierkörper von toten Hunden, Katzen oder anderen Kleintieren können auch in dicht schließenden Plastesäcken von den Einwohnern der Stadt Chemnitz auf dem Gelände des Wertstoffhofes Blankenburgstraße 62 zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.
Tote Nutztiere aus Tierhaltungsbetrieben sind beim Zweckverband Tierkörperbeseitigung Sachsen unter der Telefon-Nr. 035249 7350 anzumelden und werden anschließend an Ort und Stelle von den Sammelfahrzeugen der TBA abgeholt. Bei der Abholung entstehen Kosten.
Allgemeinverfügung:
Die Allgemeinverfügung zur Beseitigung toter Heimtiere durch Vergraben vom 02.11.2020 gilt für Tierhalter der Stadt Chemnitz.
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