Informationen für die Bienenhaltung

Biene an Tränke

Die Bienenhaltung ist eine sehr anspruchsvolle Freizeitbeschäftigung, die ein hohes Maß an Verantwortung und Wissen über die Bienen voraussetzt. Der Bienenhalter ist in der Pflicht die Bienen so zu halten, dass Bienenkrankheiten frühzeitig erkannt werden können und eine Ansteckung anderer Bienenvölker ausgeschlossen werden kann.

Jeder Bienenhalter muss die gesetzlichen Vorschriften von geltendem Veterinärrecht und bei der Abgabe von Honig die lebensmittelrechtliche Bestimmungen beachten.

Die Bienenhaltung muss spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem für den Bienenstandort örtlich zuständigen Veterinäramt unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes angezeigt werden. Dabei ist unerheblich, ob die  Bienen der Honiggewinnung dienen oder ob sie nur wegen ihrer Bestäubungsleistung gehalten werden.

Zusätzlich ist der Bienenhalter zur Meldung bei der zuständigen Tierseuchenkasse verpflichtet.

Weitere Informationen im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:

> Tierbestand anzeigen
 

Es gibt zahlreiche Bienenkrankheiten, die jedem Halter und Betreuer von Bienen bekannt sein müssen.  

 

Eine große Herausforderung an den Bienenhalter stellt der Befall der Bienenvölker mit Varroamilben. Der Bienenhalter muss die Milbenplage durch den gezielten Einsatz von Medikamenten mindern. Die Bienenseuchenverordnung verpflichtet jeden Bienenhalter zu dieser Maßnahme.

 

Eine der gefährlichsten Krankheiten ist die Amerikanische Faulbrut der Bienen. Sie hat einen seuchenhaften Verlauf und kann in kurzer Zeit andere Bienenvölker anstecken. Eine Behandlung ist bei dieser Krankheit nicht möglich. Der Bienenstand muss in diesem Fall nach behördlicher Anleitung umfangreich saniert werden.

 

Bemerkt der Imker  krankhafte Veränderungen in der Brut seiner Bienenvölker, die auf diese Bienenseuche hinweisen, ist er laut Tiergesundheitsgesetz zur Anzeige bei dem zuständigen Veterinäramt verpflichtet. Das frühzeitige Erkennen solcher Veränderungen in der Brut setzt die Kenntnis darüber und eine gute Imkerpraxis voraus.

 

Wer seine Anzeigepflicht im Falle des Verdachtes auf die Amerikanische Faulbrut oder seiner Meldepflicht für die Bienen bei der Veterinärbehörde nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig im Sinne der gesetzlichen Vorschriften.
 

Wer Bienenvölker oder Kunstschwärme kauft, muss darauf achten, dass eine gültige Amtstierärztliche Bescheinigung  für diese Bienen ausgehändigt wird. Beim Anmelden der Bienen bei der Veterinärbehörde ist dieses Gesundheitszeugnis unaufgefordert vorzulegen. Gewarnt wird vor dem Bezug von Bienen über das Internet. Eine eindeutige Zuordnung eines mitgelieferten Gesundheitszeugnisses ist hier nicht gewährleistet.

 

Hinweise zur Bienenhaltung erhalten Sie bei dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz unter Telefon 0371 488-3934 (Ansprechpartner Frau Ute Wetzel) oder email: ute.wetzel@stadt-chemnitz.de.

Monitoring Amerikanische Faulbrut der Bienen im Freistaat Sachsen

Die Amerikanische Faulbrut der Bienen (AFB) ist eine ansteckende Bienenseuche, die in den letzten Jahren in Sachsen erhebliche Bienenverluste verursacht hat. Trotz umfangreicher Bekämpfungsmaßnahmen ist es bisher nicht gelungen, die Seuche einzudämmen.

Im Freistaat Sachsen wird daher in den Jahren 2019 bis 2022 ein amtliches Monitoring auf Amerikanische Faulbrut der Bienen (AFB) durchgeführt. Ziel des flächendeckenden Monitorings ist die Gewinnung objektiver Daten zur Verbreitung der AFB in Sachsen. Es soll erreicht werden, diese anzeigepflichtige Bienenseuche weitestgehend einzudämmen.

Die Landesdirektion Sachsen hat für die Umsetzung des Monitorings eine
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Duldungs- und Mitwirkungspflichten von Imkern/ Bienenhaltern im Rahmen des Monitorings der Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) im Freistaat Sachsen vom 17. Januar 2019 erlassen.
> Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen


Verfahrensweise:

Das Monitoring ist so konzipiert, dass pro Jahr in jeweils einem Viertel aller Bienenhaltungen in Sachsen Proben entnommen werden.

Die Probenahme erfolgt durch die Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Stadt Chemnitz oder durch die amtlich bestellten Bienensachverständigen.

Es wird jedes Bienenvolk beprobt, ungeachtet dessen, welcher Beutentyp für die Bienenhaltung verwendet wird und ob tatsächlich eine Honiggewinnung erfolgt.

Die entnommenen Proben werden in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen untersucht.   

Für ein flächendeckendes Monitoring ist Voraussetzung, dass jeder Bienenhalter seine gesetzliche Meldepflicht bei der zuständigen Veterinärbehörde erfüllt hat.

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