Breitbandausbau 2.0
Die Stadt Chemnitz hat im Rahmen des ersten geförderten Breitbandausbaus bis Ende 2022 die unterversorgten Gebiete im Cluster Nord und Süd mit zukunftsfähigen NGA-Bandbreiten erschlossen. Um noch bestehende Versorgungslücken der beendeten Projekte zu schließen hat der Stadtrat der Stadt Chemnitz mit Beschluss B-104/2020 die Verwaltung beauftragt die benötigten Fördermittelanträge zu stellen. Es wurden drei Gebietslose gebildet, welche sich auf das gesamte Stadtgebiet von Chemnitz verteilen. Ein weiteres Los beinhaltet die Erschließung von weiteren Schulen im Stadtgebiet.
Mit dem Ziel einer richtlinienkonformen Antragstellung für Bundesfördermittel zum Breitbandausbau hat die Stadt Chemnitz im Jahr 2019 eine Markterkundung veröffentlicht. Im Markterkundungsverfahren wurde ermittelt, ob innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau eines NGA-Netzes erfolgen wird oder ein Bestandnetz vorhanden ist.
Zielbandbreite lt. Richtlinie zu Beginn des Markterkundungsverfahrens war die Versorgung aller Anschlussnehmer mit mind. 30 Mbit/s. Das bedeutet, dass nur für Anschlussnehmer, die eine geringere Versorgung als 30 Mbit/s erhalten und/ oder haben ein Förderantrag zum Aufbau einer Breitbandinfrastruktur durch die Stadt Chemnitz gestellt werden kann.
Es besteht das Ziel, eine umfassende und flächendeckende Versorgung mit NGA-Bandbreiten in allen ausgeschriebenen Teilen der Stadt Chemnitz, ohne gesicherte marktgetriebene Versorgungsperspektive sicherzustellen. Dabei sollen alle förderfähigen Adresspunkte zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens einem Gbit/s versorgt werden.
Das Projekt wird über Fördermittel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen des Förderprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Bundesförderprogramm) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 18.08.2020, und des Freistaates Sachsen im Zuge der „Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN – Richtlinie Digitale Offensive Sachsen (RL DiOS) vom 18.09.2018, Teil C - Kofinanzierung von Fördermaßnahmen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI-RL) sowie über einen kommunalen Eigenanteil finanziert.