Parkraumkonzept Stufe 1 wird umgesetzt

Ab 1. Juni 2021: Stufe 1 mit den Zonen A, B und F aktiv

In den Gebieten der Stufe 1 (lt. Karte die Zonen A, B und F) gilt nach Parkgebührenordnung der Stadt Chemnitz eine generelle Gebührenpflicht. Von der Gebührenpflicht sind Bewohner mit einem gültigen Bewohnerparkausweis befreit.
 

Neue Bewohnerparkzonen: 1. Stufe (ab Juni 2021): Zone A, B und F. Stufe 2: Zone C, D und E. Stufe 3: Zone G und H. Schraffierte Fläche: bereits bestehende Bewohnerparkzonen.

Ab 1. Juni sollen die Zonen A, B und F bewirtschaftetet, sprich gebührenpflichtig werden. Gleichzeitig werden die neuen Bewohnerparkzonen A, B und F in Betrieb genommen und dafür neue Bewohnerparkausweise ausgeben. Der Bewohnerparkausweis kann erteilt werden, wenn:

  • Antragsteller:innen im ausgewiesenen Gebiet amtlich mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz gemeldet sind,
  • ein Fahrzeug auf sich zugelassen hat oder ein fremdes Fahrzeug nachweislich dauerhaft nutzt und
  • im Besitz eines gültigen Führerscheines ist.

Dafür sind das Antragsformular auszufüllen und die geforderten Nachweise zu erbringen.

Ausweis beantragen: Mit Amt24 online, per Email oder per Post

Die Anträge können unter www.chemnitz.de/bewohnerparkausweis aufgerufen werden. Dort gibt es weitere Informationen zum Antragsverfahren. Von dort aus kann der Antrag auch bequem online direkt über https://amt24.sachsen.de/ gestellt werden.

 

Alternativ sind die Anträge per E-Mail an bewohnerparkausweis@stadt-chemnitz.de zu senden. Sie können nur mit Unterschrift und vollständigen Unterlagen bearbeitet werden. Die Zustellung des Parkausweises erfolgt auf dem Postweg. Eine persönliche Vorsprache und Abholung ist nicht möglich. Die Postanschrift lautet wie folgt:

Stadt Chemnitz
Verkehrs- und Tiefbauamt
Verkehrsbehörde
Friedensplatz 1b
09111 Chemnitz
 

Weitere Informationen und Kosten

Auskünfte zum Antrag und den Parkzonen der Stufe 1 des Parkraumkonzeptes gibt es auch über die Servicehotline 115 der Stadt Chemnitz.

Für den Bewohnerparkausweis wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro pro Jahr erhoben. Der Ausweis kann für maximal zwei Jahre beantragt werden.

Bewohner mit alten Bewohnerparkausweisen und Gültigkeit bis nach den 1. Juni 2021, erhalten automatisch einen neuen Parkausweis für die neue Bewohnerparkzone per Post zugestellt, eine nochmalige Gebühr fällt hierfür nicht an.

Bewohner:innen dieser Andressen haben Anspruch auf einen Ausweis (Zone 1)

  • Am alten Bad 1 bis 7
  • Am alten Bad 4 bis 6
  • An der Markthalle 3 bis 13
  • An der Markthalle 2 bis 10, 14 bis 18
  • Augustusburger Straße 1, 9 bis 21, 21 a bis b, 23 bis 37
  • Augustusburger Straße 22, 26 bis 36    
  • Bahnhofstraße 52, 54 bis 54 a, 56 bis 78
  • Börnichsgasse 3
  • Börnichsgasse 2, 2 a, 4, 4 a
  • Brückenstraße 2, 4, 6, 16 bis 28
  • Carolastraße 1
  • Carolastraße 2 bis 8
  • Dresdner Straße 11
  • Dresdner Straße 6 bis 18
  • Fabrikstraße 3, 7
  • Fabrikstraße 2
  • Färberstraße 2 bis 6
  • Georgstraße 7 a bis 7 f
  • Getreidemarkt 1 bis 3
  • Hainstraße 1 bis 9
  • Holbeinstraße 38 bis 46, 50
  • Innere Klosterstraße 1, 7 bis 21
  • Jägerstraße 1, 5 bis 13
  • Jägerstraße 2 bis 18
  • Jakobikirchplatz 2 bis 4
  • Johannisplatz 1
  • Johannisplatz 10
  • Karl-Liebknecht-Straße 13, 15, 17 a bis 17 e, 19 bis 21
  • Käthe-Kollwitz-Straße 7
  • Lohstraße 9
  • Markt 5, 19 bis 21
  • Markt 4, 20
  • Mühlenstraße 25, 27, 34
  • Mühlenstraße 28, 34 bis 36
  • Rembrandtstraße 31, 31 a bis 39, 47
  • Rembrandtstraße 4 bis 6
  • Rochlitzer Straße 29 bis 45
  • Rosenhof 3 bis 11, 11 a, 13 bis 23
  • Rosenhof, 4 bis 18
  • Straße der Nationen 5, 23 bis 25
  • Straße der Nationen 12, 26 bis 64
  • Theaterstraße 11 bis 35, 39 bis 45
  • Theaterstraße 26 bis 30, 34, 34 a, 36, 36 a, 38 bis 52, 56 bis 58, 62 bis 64, 70, 76, 78, 80
  • Theresenstraße 1, 1 a, 1 b, 3 bis 9, 9 a, 11
  • Uferstraße 20, 20 a
  • Waisenstraße 13
  • Webergasse 1 bis 5
  • Zieschestraße 1 bis 21, 25, 25 a, 27 bis 41
  • Zieschestraße 28 bis 30
  • Zschopauer Straße 51, 95, 97

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