Parkraumkonzept - Umsetzung der Stufe 2a
Parkscheinautomaten der Parkzonen C und D sind in Betrieb
Angang November 2022 wurden die Parkscheinautomaten der neuen Parkzone C der Stufe 2 des Parkraumkonzeptes im Stadtzentrum in Betrieb genommen. Gleichzeitig trat für Bewohner:innen der Zone C der Bewohnerparkausweis in Kraft.
Auch die Parkscheinautomaten für die Parkzone D sind seit dem 21. November 2022 in Betrieb.
Die Beschilderung der Parkzonen erfolgt mit dem gleichnamigen Verkehrszeichen. Damit ist in einem zusammenhängenden Bereich in mehreren Straßen das Parken nur mit Parkschein zugelassen. Die Verkehrszeichen stehen ausschließlich am Zonenein- und Zonenausgang. Innerhalb der Parkzone wird keine weitere Beschilderung auf das Lösen eines Parkscheins hinweisen.
Das Parken in den Gebieten ist nach der Parkgebührenordnung der Stadt Chemnitz auf allen öffentlichen Stellplätzen gebührenpflichtig. Bewohner:innen mit gültigem Bewohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht befreit.
Die Chemnitzer:innen und Gäste der Stadt werden gebeten, in der Übergangsphase der jeweils vor Ort gültigen Parkordnung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken und sich entsprechend der Beschilderung zu verhalten.
Das Parkraumkonzept für das Stadtzentrum geht auf einen Beschluss des Stadtrats im Jahr 2017 zurück.
Informationen zur geplanten Umsetzung und zu den Bewohnerparkausweisen
Foto: Grafik: Stadt Chemnitz
Auskünfte zum Antrag und den Parkzonen der Stufe 2a des Parkraumkonzeptes erhalten Sie über die Servicehotline 115 der Stadt Chemnitz (Mo-Fr 8 bis 18 Uhr). Voraussetzung für die Erteilung (Neuantrag, Änderung, Verlängerung) eines Bewohnerparkausweises ist, dass:
- der Antragsteller im ausgewiesenen Gebiet amtlich mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz gemeldet ist,
- ein Fahrzeug auf sich zugelassen hat oder ein fremdes Fahrzeug nachweislich dauerhaft nutzt,
- im Besitz eines gültigen Führerscheines ist.
Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Bewohnerparkausweises sind das Ausfüllen eines Antragsformulars sowie das Erbringen der Nachweise durch den Antragsteller. Dazu sind folgende Dokumente im Original vorzulegen oder in Kopie beizufügen:
- Personalausweis mit gültiger Meldeanschrift bzw. bei Nebenwohnsitz eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr),
- Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung bei ausländischen Antragstellern,
- Fahrzeugschein,
- sowie bei Nutzung eines Fremdfahrzeuges die Nutzungserklärung des Halters,
- Führerschein bei Nutzung eines Fremdfahrzeuges.
Ausweis beantragen: Mit Amt24 online, per Email oder per Post
Die Anträge können unter www.chemnitz.de/bewohnerparkausweis aufgerufen werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen zum Antragsverfahren. Von dort aus kann der Antrag auch bequem online direkt über https://amt24.sachsen.de/ gestellt werden.
Alternativ sind die Anträge per E-Mail an bewohnerparkausweis@stadt-chemnitz.de zu senden. Der Antrag kann nur mit Unterschrift oder elektronischer Signatur und vollständigen Unterlagen bearbeitet werden.
Gleichzeitig ist die Antragstellung auf dem Postweg möglich. Die Postanschrift lautet Stadt Chemnitz, Verkehrs- und Tiefbauamt, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz.
Die Zusendung der Parkausweise erfolgt im Anschluss auf dem Postweg. Eine persönliche Abholung ist nicht möglich.
Formular und Online-Dienste
Kosten
Für die Erteilung der Parkgenehmigung, welche jeweils für ein Jahr gültig ist, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben. Es besteht die Möglichkeit, die Parkgenehmigung für maximal zwei Jahre zu beantragen. Die Verwaltungsgebühr wird dafür entsprechend angepasst.
Jeder Antragsteller hat Anspruch auf nur einen Parkausweis. Es wird darauf hingewiesen, dass sich mit Erteilung des Parkausweises kein Anrecht auf einen bestimmten Stellplatz oder eine freie Stellfläche ergibt.
Bewohner mit Bewohnerparkausweisen für die alten Zonen D1 und K1 mit einer Gültigkeit bis nach dem 01.10.2022 erhalten ohne Antrag einen neuen Parkausweis für die neue Bewohnerparkzone D gebührenfrei per Post zugestellt.
Bewohner:innen folgender Meldeanschriften sind für die Stufe 2a anspruchsberechtigt:
- Arndtplatz 2 bis 4
- Arndtstraße 6, 8, 10, 12
- August-Bebel-Straße 2, 4, 5, 6 bis 8, 10 bis 10a
- Bergstraße 17a
- Brühl 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38, 40 bis 51, 53 bis 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73
- Eckstraße 1a
- Elisenstraße 1 bis 32, 40
- Erich-Schmidt-Straße 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25
- Georgstraße 2, 10, 14, 16, 18, 20, 21, 23, 24, 26, 27, 29, 35, 37, 39, 40, 41, 43, 44, 46, 48, 50, 52
- Hartmannstraße 24, 28a bis c, 48z
- Hauboldstraße 1, 2, 4, 6, 8, 10, 12
- Heinrich-Zille-Straße 2 bis 16
- Hermannstraße 1 bis 10, 12, 14, 16
- Johann-von-Zimmermann-Straße 1, 3 bis 10, 12, 14, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29
- Karl-Liebknecht-Straße 6, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 43, 45, 47, 49, 51, 53
- Lerchenstraße 1 bis 3, 5 bis 15, 19, 21, 23, 25, 27
- Matthesstraße 16, 20
- Mauerstraße 2 bis 4
- Minna-Simon-Straße 1 bis 5
- Mühlenstraße 29, 39, 45, 47, 88, 90, 94, 96, 98, 100, 102, 104, 106, 108
- Müllerstraße 1 bis 17, 21, 23 bis 27, 29, 31, 33, 36, 41
- Nordstraße 1, 3 bis 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 27
- Promenadenstraße 2, 3, 5, 5z, 34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48, 52
- Schloßberg 1 bis 4, 6 bis 8, 14
- Schloßstraße 2, 3, 6, 8, 10, 12, 13, 16, 20, 22, 24, 27, 29, 33
- Schloßteichstraße 1, 3, 5, 7, 9, 11, 20
- Seumestraße 2, 4, 6, 10
- Straße der Nationen 33, 35, 37, 39, 41, 43, 45, 47, 49, 51, 53, 55, 70, 72, 76, 78, 84, 86, 88, 90, 92, 94, 96, 98, 100, 102, 104, 106, 108, 110, 112, 114, 116, 118, 120, 122
- Untere Aktienstraße 1 bis 8, 10, 12
- Zöllnerplatz 1 bis 3, 5, 25, 26
- Zöllnerstraße 1 bis 7, 9, 10, 13, 15 bis 31, 33