Parkraumkonzept Stufe 2b wird umgesetzt
Ab 01.07.2024 wird die neue Bewohnerparkzone E nach dem Parkraumkonzept für das Stadtzentrum Chemnitz (Beschluss Nr. B-157/2016) in Betrieb genommen. Das Parken im Gebiet ist nach der Parkgebührenordnung der Stadt Chemnitz auf allen öffentlichen Stellplätzen gebührenpflichtig. Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht befreit.
Neue Bewohnerparkzonen: Stufe 2b (ab Juli 2024): Zone E
Foto: Stadt Chemnitz
Auskünfte zum Antrag und den Parkzonen der Stufe 2b des Parkraumkonzeptes erhalten Sie über die Servicehotline D 115 der Stadt Chemnitz. Voraussetzung für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises ist, dass:
- der Antragsteller im ausgewiesenen Gebiet amtlich mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz gemeldet ist,
- ein Fahrzeug auf sich zugelassen hat oder ein fremdes Fahrzeug nachweislich dauerhaft nutzt,
- im Besitz eines gültigen Führerscheines ist.
Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Bewohnerparkausweises sind das Ausfüllen eines Antragsformulars sowie das Erbringen der Nachweise durch den Antragsteller. Dazu sind folgende Dokumente im Original vorzulegen oder in Kopie beizufügen:
- Personalausweis mit gültiger Meldeanschrift bzw. bei Nebenwohnsitz eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr),
- Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung bei ausländischen Antragstellern,
- Fahrzeugschein,
- sowie bei Nutzung eines Fremdfahrzeuges die Nutzungserklärung des Halters,
- Führerschein bei Nutzung eines Fremdfahrzeuges.
Ausweis beantragen: Mit Amt24 online, per Email oder per Post
Auf Grund der Vielzahl der zu erwartenden Neuanträge bitten wir dringend darum, die Beantragung über das Internet per Online-Portal, per E-Mail oder per Post zu nutzen.
Die Anträge können über www.chemnitz.de/bewohnerparkausweis aufgerufen werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen zum Antragsverfahren. Von dort aus kann der Antrag auch online über https://amt24.sachsen.de/ gestellt werden.
Die Anträge senden Sie bitte per E-Mail an bewohnerparkausweis@stadt-chemnitz.de. Der Antrag kann nur mit Unterschrift oder elektronischer Signatur (https://amt24.sachsen.de/) und vollständigen Unterlagen bearbeitet werden.
Gleichzeitig ist die Antragstellung auf dem Postweg möglich. Die Postanschrift lautet Stadt Chemnitz, Verkehrs- und Tiefbauamt, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz. Die Zusendung der Parkausweise erfolgt ausschließlich auf dem Postweg.
Auskünfte zum Antrag und der Parkzone der Stufe 2b des Parkraumkonzeptes erhalten Sie über die Servicehotline D 115 der Stadt Chemnitz.
Persönliche Vorsprachen sind nur mit Terminvereinbarung per E-Mail (bewohnerparkausweis@stadt-chemnitz.de) oder künftig auch telefonisch über die Servicehotline D 115 und über das Online-Terminportal der Stadt Chemnitz möglich.
Kosten
Für die Erteilung der Parkgenehmigung, welche jeweils für ein Jahr gültig ist, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben. Es besteht die Möglichkeit, die Parkgenehmigung für maximal zwei Jahre zu beantragen. Die Verwaltungsgebühr wird dafür entsprechend angepasst.
Jeder Antragsteller hat Anspruch auf nur einen Parkausweis. Es wird darauf hingewiesen, dass sich mit Erteilung des Parkausweises kein Anrecht auf einen bestimmten Stellplatz oder eine freie Stellfläche ergibt.
Bewohner:innen folgender Meldeanschriften sind für die Stufe 2b anspruchsberechtigt:
- August-Bebel-Straße 12, 14, 17
- Dresdner Straße 25, 27, 31, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 38a, 38b, 40, 42, 44, 48, 48a, 50, 52, 54, 58, 62, 64, 66a, 66b, 68, 72, 74, 76, 80, 82, 84, 86
- Fürstenstraße 5, 8, 10, 12, 20
- Gießerstraße 1a, 2, 2a, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,16
- Glockenstraße 1 bis 10, 13, 15, 17
- Hainstraße 25, 27 bis 39, 41, 43, 44, 45, 47, 49, 52, 54 bis 59, 62, 64, 66, 68, 72, 74 bis 81, 83 bis 87, 89, 91, 91a, 93, 93a, 95, 99
- Jakobstraße 1, 3, 5
- Lessingstraße 2, 3, 6, 8, 10, 12
- Peterstraße 1, 2, 3, 17, 19, 21, 23
- Sonnenstraße 3, 5, 7, 13, 15, 17, 20
- Thomas-Mann-Platz 8