Berufliche Anerkennung

Die Anerkennung Ihres ausländischen Berufs- oder Hochschulabschlusses kann eine wichtige Voraussetzung sein, um als Fachkraft in Chemnitz zu arbeiten. Auf Antrag werden Ihre Zeugnisse und Zertifikate in einem Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Behörde geprüft. Das Ergebnis bekommen Sie in einem Bescheid. Mit der Anerkennung gilt Ihre ausländische Hochschul- oder Berufsqualifikation als gleichwertig mit einer deutschen Qualifikation.

 

Für bestimmte Berufe ist eine Anerkennung zwingend notwendig, damit Sie in diesen Berufen arbeiten dürfen. Sie nennen sich reglementierte Berufe. Dazu gehören Berufe in den Bereichen Gesundheit, Rechtswesen, Sicherheit, Ingenieurwesen oder Soziales. Aber auch Berufsbezeichnungen wie Ingenieure, Fachwirte und Meister.

 

Bei vielen anderen Berufen kann eine Anerkennung hilfreich sein, zum Beispiel bei der Bewerbung oder bei Gehaltsverhandlungen. Ein Anerkennungsbescheid hilft einem Unternehmen außerdem, Ihre ausländischen Qualifikationen besser einzuschätzen.

 

Die Entscheidung zu einem Anerkennungsverfahren hängt auch von Ihrem Herkunftsland ab. Angehörige aus Drittstaaten brauchen meistens zwingend eine Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation oder die Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses, um ein Visum zu erhalten. Dafür stellt die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Informationen bereit.

 

Informationsportale zur Anerkennung in Deutschland:


Sie möchten Ihren ausländischen Abschluss einschätzen lassen und erfahren, ob und wie eine Anerkennung möglich ist? Lassen Sie sich von der Informations- und Beratungsstellen Arbeitsmarkt Sachsen (IBAS) individuell zu Anerkennungsmöglichkeiten, Antragstellung und Qualifizierung beraten. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin über die E-Mail anerkennung@exis.de.

Schicken Sie vorher folgende Informationen und Dokumente per Mail zu:

  • Ausgefüllter IBAS-Check
  • Ausländische Abschlüsse oder Zertifikate
  • Lebenslauf

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