Chemnitzer Wirtschaft: Aktuell
Förderprogramm der SAB zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
In der Neufassung der Richtlinie GRW RIGA - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - werden durch die Sächsische Aufbaubank Zuschüsse für Investitionsvorhaben in das Anlagevermögen oder Lohnausgaben gefördert. Die wichtigsten Änderungen dabei: Das Unternehmen bzw. das Investitionsvorhaben muss einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit leisten. Die neue GRW-Fördergebietskarte sowie eine regionale Differenzierung der Höchstfördersätze müssen beachtet werden.
Kurz im Überblick:
Förderquote und Zeitraum:
- bis zu 45 Prozent Förderquote
- Investitionszeitraum beträgt bis zu 36 Monate
- Förderung ist kombinierbar mit anderen Finanzierungsangeboten
Wer wird gefördert:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in ihrer Betriebsstätte Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind
- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert
- Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)
- Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren
Weitere Informationen
Kontakt
Für Fragen rund um die Themen Förderung und Finanzierung steht Ihnen aus unserem Team Unternehmensservice Tina Engelhardt gern zur Verfügung.