KU-Förderung

Symbolbild zum Thema Förderung
Dachgarten im Wirkbau Chemnitz
Gastromeile in der Chemnitzer Innenstadt

Förderung kleiner Unternehmen in Chemnitz

Entfalten Sie Ihr Potenzial mit der Förderung für Klein- und Kleinstunternehmen in Chemnitz!

Die Zukunft Ihres kleinen Unternehmens liegt in Ihren Händen. Aber auch das stärkste Business kann manchmal einen extra Schub gebrauchen, um weiter zu wachsen und erfolgreich zu sein. Hier kommt das neue Förderprogramm der Stadt Chemnitz ins Spiel, unterstützt vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Dieses Programm ist speziell darauf ausgelegt, kleinen Unternehmen den entscheidenden Impuls zu geben, den sie brauchen, um richtig durchzustarten. Egal, ob Sie gerade eine Geschäftsidee haben, Ihr Unternehmen gründen oder erweitern möchten – wir sind für Sie da.

Der Chemnitzer Stadtrat hat die KU-Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021 bis 2027“ beschlossen. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten für Investitionen in Ihr Unternehmen. Mit maximal 25.000 € pro Unternehmen können Sie Projekte realisieren, die Ihr Geschäft voranbringen und Ihnen helfen, Ihre Ziele zu erreichen. Egal, ob es um die Anschaffung neuer Ausrüstung, die Modernisierung Ihrer Betriebsabläufe oder die Erschließung neuer Märkte geht – wir stehen Ihnen zur Seite.
 

  • Gewährung von De-minimis-Beihilfen
  • Zuschuss für Investitionen in das Anlagevermögen

Förderfähig sind kleine Unternehmen

  • mit max. 49 Mitarbeitenden
  • mit einem Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. €
  • deren Wirtschaftsbereich nicht von einer Förderung nach gültigen Förderkriterien ausgeschlossen ist
  • die in den vergangenen 3 Jahren weniger als 200T€ Beihilfe erhalten haben

Geltungsbereich

Die Zuwendungen stehen kleinen Unternehmen für Maßnahmen in den Fördergebieten „EFRE-Chemnitz Mitte", „EFRE-Zwickauer Straße" und „EFRE-Altchemnitz" der Stadt Chemnitz gemäß Lageplan zur Verfügung.

Der Antragsteller muss einen Betrieb oder eine Betriebsstätte im Fördergebiet gründen, führen oder in das Fördergebiet verlegen.

Weitere Voraussetzungen

  • Mit dem Vorhaben ist noch nicht begonnen worden, es sei denn, ein förderunschädlicher Maßnahmebeginn wurde gewährt.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist mit Vorlage der Antragsunterlagen nachweislich gesichert.

 

Sie planen eine Förderung ihres kleinen Unternehmens?

  • Überprüfen Sie zunächst, ob Ihre Investitionsidee alle Voraussetzungen für eine KU-Förderung erfüllt.

Es werden folgende investive Maßnahmen der kleinen Unternehmen gefördert:

  • Investitionen, die Unternehmen für die Standortsicherung und -erweiterung bzw. eine Verlagerung an einen neuen Standort im Fördergebiet (Verlagerungs- und Umzugskosten) tätigen müssen, um ihr Produktions- und Dienstleistungsangebot zu sichern und/oder zu erweitern. Dazu gehören u.a. Maßnahmen zur Erhöhung der äußeren Attraktivität, der innerbetrieblichen Effektivität sowie der Produktqualität,
  • Investitionen der gewerblichen Wirtschaft/ Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Freiberuflern im Fördergebiet, einschließlich Neuansiedlung/Existenzgründung. Darin eingeschlossen werden: Musikclubs, Theater, Kleinkunstbühnen/ Varietés und Kinos,
  • Investitionen, die zur Sicherung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in den Fördergebieten dienen,
  • Investitionen zur Einführung neuer Produktionstechniken sowie Maßnahmen neuer Umwelt- und Energietechniken in den Fördergebieten,
  • Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit für Beschäftigte und Kunden am Standort des Unternehmens.


Die Gewährung von De-minimis-Beihilfen ist in den in Artikel 1 der VO (EU) Nr. 1407/2013 genannten Bereichen ausgeschlossen. Bereiche, die von der Förderung ausgeschlossen sind, können Sie der Förderrichtlinie unter Punkt 3.2 entnehmen.
 

  • Der Fördersatz beträgt max. 40% und umfasst max. 25.000 € je kleines Unternehmen.
  • Die Förderung ist eine Projektförderung. Sie wird als Anteilsfinanzierung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt, insofern die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.

Füllen Sie alle aufgeführten Unterlagen aus und unterschrieben Sie diese.

Die Anträge müssen enthalten:

a) den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung,

b) eine Beschreibung des Vorhabens,

c) einen Zeitplan,

d) einen Kosten- und Finanzierungsplan für das Vorhaben,

e) den Nachweis der Eigenmittel und Drittmittel,

f) einen Geschäftsplan bzw. ein Unternehmenskonzept mit dem Nachweis, dass 
   es sich um ein kleines Unternehmen handelt, welches in der Lage ist, den 
   Zweckbindungszeitraum in Verbindung mit einer Zuwendung einzuhalten,

g) die De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene oder beantragte Beihilfen,

h) eine Erklärung zu anderweitig erhaltenen oder beantragten Förderungen.

 

Im Rahmen der Bearbeitung kann der Antragstellende zur Vorlage weiterer Unterlagen verpflichtet werden. Für Informationen und Beratungen zum Antragsverfahren steht eine Ansprechperson im Geschäftsbereich Wirtschaft zur Verfügung.

  • Die Anträge sollten eingescannt per Mail an den Geschäftsbereich Wirtschaft übergeben werden. Im Sonderfall ist dies auch postalisch möglich.
  • Achten Sie bitte darauf, alle Unterlagen vollständig und leserlich zu übergeben sind.
     

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