Wohngeld
Wohngeldreform 2023 / Wohngeld-Plus-Gesetz
Foto: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird nur auf Antrag gewährt. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld. Das Wohngeld bekommen Mieter von Wohnraum (Mietzuschuss) und Eigentümer für selbst genutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss).
Die Höhe des Wohngeldes hängt wesentlich davon ab,
- wie hoch Ihr Einkommen ist,
- wie hoch Ihre Miete oder Belastung ist und
- wie viele weitere Personen in Ihrem Haushalt leben und wie hoch deren Einkommen ist.
Dem Wohngeld-Plus-Gesetz hat der Bundesrat am 25. November 2022 zugestimmt und es ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Für Haushalte, die zum Stichtag bereits Wohngeld erhielten, führt das neue WohngeldPlus zu einer spürbaren Erhöhung des bisherigen Wohngeldbetrages.
Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wird auch deutlich mehr Haushalten als bisher erstmalig ein Wohngeldanspruch eröffnet. Bei der vom Bund prognostizierten Ausweitung der Wohngeldhaushalte auf mehr als das Dreifache könnten ab 2023 letztlich bis zu 11.200 Haushalte Wohngeld beziehen.
Falls Sie davon ausgehen, dass Sie durch die Wohngeldreform erstmals einen Wohngeldanspruch erlangen werden, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag auf Wohngeld. Soweit sich ein Anspruch ergibt, wird Wohngeld ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag der Wohngeldbehörde zugeht.
Formulare und Informationen im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Weitere Informationen zum Thema Wohngeld
Alle Informationen zum Thema Wohngeld sowie ein Erklär-Video zum Wohngeld-Plus finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
FAQs finden Sie auf der Homepage des Freistaates Sachsen unter Bauen und Wohnen in Sachsen.
Online-Wohngeldrechner
Foto: Pixabay
Um Ihnen die Entscheidung hinsichtlich einer Antragstellung zu erleichtern, kann der Online-Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Orientierung bieten. Beispielhaft können Sie unter folgendem Link einen eventuellen Wohngeldanspruch unverbindlich prüfen.
Alle Eingaben sind anonym. Wichtig ist, dass für eine rechtsverbindliche Auskunft bezüglich des Wohngeldanspruchs ein Antrag bei der Wohngeldbehörde gestellt werden muss. Die Berechnung mit dem Wohngeldrechner ersetzt diesen nicht.