Kreativ- und Handwerksmarkt 2025

Die Stadt Chemnitz veranstaltet 2025 auf dem Chemnitzer Neumarkt einen Kreativ- und Handwerksmarkt.
 

Verkaufszeit:

06.09.2025, Sa 8 - 15 Uhr
 


Teilnehmerkreis:

Beschicker mit folgenden Angeboten werden zugelassen:

  • Herbsterzeugnisse/herbsttypische Sortimente (Keramik, Tischschmuck, Dekorationsartikel, Tischwäsche, Geschenkartikel)
  • Kreativerzeugnisse
  • kunsthandwerkliche Produkte (Deko, Schmuck)
  • Backwaren (möglichst mit Schaubackofen oder anderen Schauhandwerken)
  • Süßwaren
  • Räucherwaren
  • Käse
  • Obst und Gemüse, Fruchtgemüse (u. a. Kartoffeln, Kürbisse)
  • Blumen und Pflanzen, Gestecke, Zwiebelzöpfe
  • Kräuter und Gewürze, Tee
  • Holz-, Woll-, Filz- und Naturerzeugnisse
  • Korbwaren
  • unverpackte Lebensmittel, Verkauf von Glasgefäßen
  • Papier- und Schreibwaren, Bücher
  • Bekleidung (Saison Herbst/Winter, Kinderkleidung)
  • Kinderattraktionen (Kürbisschnitzen, Kartoffeldruck, Kinderbasteln, Kinderschminken, Kinderfahrgeschäfte)
  • Imbiss und Getränkeausschank
    davon:
    • Langos
    • Fisch
    • Grillimbiss
    • Zwiebelkuchen, Flammkuchen
    • Ausschankwagen + Außenbestuhlung
    • Weinverkauf mit Verkostung und Ausschank
    • vegetarische/vegane Gerichte
    • internationaler Imbiss
    • Waffeln/Crêpes
    • Kaffeeausschank/Verkauf
    • Kartoffelgerichte
  • Sortimente bzw. Angebote, die im besonderen Maße dem Charakter des Marktes entsprechen
     

Bewerbungen:

Interessenten richten ihren Antrag auf Zulassung zum Chemnitzer Kreativ- und Handwerksmarkt, unter Verwendung des unten verlinkten Formblattes, ausgefüllt bis zum letzten Werktag im Monat Juli 2025 an die Stadt Chemnitz, Ordnungsamt - Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte, 09106 Chemnitz.

Mit dem Antrag auf Zulassung ist ein Foto des Standes bzw. ein bewertbarer Gestaltungsvorschlag einzureichen. Auf das Laminieren des Fotos ist zu verzichten.

Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungen werden berücksichtigt.

Zulassungen:

  1. Die Stadt Chemnitz berücksichtigt bei der Zulassung die marktspezifischen Erfordernisse wie:
    - das Aufstellen einer Holzhütte,
    - Teilnehmer, welche ihr Handwerk vor Ort demonstrieren sowie
    - die veranstaltungstypische Dekoration des Standes/der Hütte.
     
  2. Für die Veranstaltung, die Zulassung von Teilnehmern und die betreffenden Kosten-entscheidungen gelten die
    -  Chemnitzer Marktsatzung sowie
    - Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen der Stadt Chemnitz
    in ihrer zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Fassung (insoweit wird eindringlich empfohlen, hierzu rechtzeitig und ggf. wiederholt Einsicht auf der Homepage der Stadt Chemnitz zu nehmen).


Bei zu geringer Anzahl (mindestens 8) zulassungsfähiger und geeigneter Bewerber (außerhalb des Sortimentes Imbiss- und Getränkeausschank) findet der Markt nicht statt.

Weitere Informationen

Grundlage für die Durchführung des Marktes bildet die Chemnitzer Marktsatzung sowie die Gebührensatzung für die Nutzung von Marktflächen.

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