Chemnitzer Weihnachtsmarkt 2024

Die Stadt Chemnitz veranstaltet vom 29.11. bis 23.12.2024 auf dem Markt / Neumarkt / Rosenhof / Innere Klosterstraße von Markt bis Jakobikirche den Chemnitzer Weihnachtsmarkt.

Verkaufszeiten:

29.11.24: Fr 16 bis 21 Uhr
30.11. - 23.12.24

Mo - Do 11 bis 20 Uhr
Fr - Sa  10 bis 21 Uhr
So 10 bis 20 Uhr

 


Chemnitzer Weihnachtsmarkt 2025

Die Stadt Chemnitz veranstaltet vom 28.11. bis 23.12.2025 auf dem Markt/Neumarkt/Rosenhof/Jakobikirchplatz/Innere Klosterstraße bis Jakobikirchplatz den Chemnitzer Weihnachtsmarkt.
 

Verkaufszeiten:

28.11.25: Fr 16 bis 21 Uhr
29.11. - 23.12.25

Mo - Do 11 bis 20 Uhr
Fr - Sa  10 bis 21 Uhr
So 10 bis 20 Uhr



Es werden 145 Zulassungen vergeben.

  • 34 Plätze für händlereigene Holzhütten
  • 6 Plätze für Schaustellergeschäfte
  • 69 Holzhütten in der Größe von 7 m² gegen Nutzungsgebühr von der Stadt Chemnitz
  • 35 Holzhütten in der Größe von 10 m² gegen Nutzungsgebühr von der Stadt Chemnitz
  • 1 Holzhütte in der Größe von 7 m² zur tageweisen Überlassung an karitative Bewerber

Teilnehmerkreis

Beschicker mit folgenden Angeboten werden zugelassen:

  1. Gruppe Weihnachtsartikel - 30 Zulassungen
     
    • davon
      • 16 x Erzgebirgischer Holzweihnachtsschmuck
      • 14 x sonst. Weihnachtsartikel
         
  2. Gruppe Imbiss - 23 Zulassungen
     
    • davon
      • 7 x Pfannengerichte
      • 1 x Spießbraten
      • 4 x Crepes + Baguettes
      • 2 x Rauchwurst
      • 1 x Suppen
      • 3 x Fischgerichte
      • 2 x Kartoffelgerichte
      • 3 x Internationale Gerichte
         
  3. Gruppe Heißgetränke - 14 Zulassungen
     
  4. Gruppe Backwaren - 12 Zulassungen
     
    • davon
      • 5 x Stollen, Bäckereierzeugnisse
      • 5 x Schmalzbackwaren und Waffeln
      • 2 x Lebkuchen
         
  5. Gruppe Süßwaren - 7 Zulassungen
     
  6. Gruppe Obst, Gemüse, Nüsse - 5 Zulassungen
     
  7. Gruppe Lebensmittel - 11 Zulassungen
     
    • davon
      • 3 x Fleischereierzeugnisse
      • 4 x Käse
      • 4 x sonst. Lebensmittel
         
  8. Gruppe Geschenke - 25 Zulassungen
     
    • davon
      • 4 x Spielwaren
      • 5 x Keramik
      • 4 x Holzwaren
      • 2 x Schmuck
      • 4 x Glaswaren
      • 6 x sonst. Geschenkartikel
         
  9. Gruppe Textilien/Kleidung/Schuhe - 10 Zulassungen
     
  10. Gruppe Schausteller - 6 Zulassungen
     
    • davon
      • 3 x traditionelle Kinderkarussells
      • 1 x Kindereisenbahn
      • 1 x kleines Riesenrad
      • 1 x Geschicklichkeitsspiel
         
  11. Gruppe Sonstiges - 2 Zulassungen
     
    • davon
      • 1 x Zulassung für Angebote, die im besonderen Maße dem Charakter des Chemnitzer Weihnachtsmarktes entsprechen
      • 1 x Zulassung für karitative Bewerber zur tageweisen Nutzung
         

Teilnahmebedingungen

  • Der Verkauf erfolgt ausschließlich aus Holzhütten. Von der Stadt Chemnitz werden für das Auswahlverfahren Holzhütten mit Grundflächen 7 m² und 10 m² zur Verfügung gestellt, die bei Inanspruchnahme gegen eine Gebühr gem. § 4 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen der Stadt Chemnitz i.V.m der Anlage des Gebührenverzeichnisses Nr. 4.1.6 zugewiesen werden. Ein Anspruch eigener Hütten besteht nicht.
  • Speisen und Getränke dürfen nur mit einheitlich gestaltetem Mehrweggeschirr serviert werden.
  • Einheitlich gestaltete Teller, Tassen und Schüsseln werden gegen eine Leihgebühr zur Verfügung gestellt.
  • Das Geschirr muss an einer zentralen Spülstelle gereinigt werden. Der Spülvertrag ist vor Erteilung des Zuweisungsbescheides abzuschließen.
  • Die Nutzung von Gasgeräten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Für die Zubereitung von Speisen kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Der Betreiber muss über einen Qualifikationsnachweis zum sachgerechten Betreiben einer Flüssiggasanlage verfügen.
  • 2 Zulassungen können wochenweise beantragt werden.
     

Bewerbungen

Interessenten richten ihre Bewerbung unter Verwendung des Formblattes ausgefüllt bis zum 30.04.2025 (Posteingang) an die Stadt Chemnitz, Ordnungsamt - Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte, 09106 Chemnitz.

Der Antragsteller nimmt am Auswahlverfahren teil, wenn die folgenden Antragsunterlagen am 30.04.2025 (Posteingang) vollständig im Ordnungsamt der Stadt Chemnitz vorliegen:

  1. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt
     
  2. Foto der Hütte/des Schaustellergeschäftes bzw. aussagefähiger, bewertbarer Gestaltungsvorschlag der dekorierten Hütte/des Schaustellergeschäftes bei Neuerwerb oder neu zur Verfügung gestellten stadteigenen Hütte,
     
  3. Nachweis über gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. 2. Teils, 3. Abschnitt der Abgabenordnung (AO), für die Nutzung der karitativen Hütte.
     
  4. unterschriebenes Formular zum Nachweis der Regionalität (soweit in Bezug auf den Aspekt der Regionalität eine Punktevergabe erfolgen soll).
     
  5. Jede Bewerbung soll für jeweils nur ein Angebot erfolgen, bei einer Bewerbung für mehrere Angebote wird die Bewerbung einem Angebot zugeordnet. Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich mit einem Aktendulli und ohne Aktenmappe zu heften. Auf das Laminieren der Fotos ist zu verzichten.

Zulassungen

  1. Die Vergabe der Zulassungen erfolgt nach der Richtlinie zur Regelung des Auswahlverfahrens für die Zulassung zum Chemnitzer Weihnachtsmarkt (Auswahlrichtlinie Chemnitzer Weihnachtsmarkt in ihrer zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Fassung).
     
  2. Für die Veranstaltung, die Zulassung von Teilnehmern und die betreffenden Kostenentscheidung gelten die:
       - Chemnitzer Marktsatzung
       - Auswahlrichtlinie Chemnitzer Weihnachtsmarkt sowie
       - Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen der Stadt Chemnitz
    in ihrer zum Veranstaltungszeitraum gültigen Fassung (insoweit wird eindringlich empfohlen, hierzu rechtzeitig und ggf. wiederholt Einsicht auf der Homepage der Stadt Chemnitz zu nehmen). 
     
  3. 2 Zulassungen können wochenweise beantragt werden.
     

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