NUMIC-Maßnahme: Freigabe Gegenrichtung per Rad
Die Maßnahme
Foto: Stadt Chemnitz, Verkehrs- und Tiefbauamt
Gegen den Strom fahren? Das ist auch Radfahrenden in Einbahnstraßen nur erlaubt, wenn es mittels Zusatzzeichen wie VZ 1000 – 32 (Radverkehr von links nach rechts) ausdrücklich gekennzeichnet ist. Um den Komfort zu erhöhen wurde genau das an einer 60 m lange Engstelle der Hans-Ziegler-Straße umgesetzt. Durch die Freigabe der Gegenrichtung können Radfahrende den wichtigen Punkt der Linienführung nun in beide Richtungen befahren.
Die Gründe:
Radfahren ist sehr umwegempfindlich. Steht also ein größerer Umweg an, verzichten viele Menschen eher auf das Rad und wählen ein alternatives, meist weniger umweltfreundliches Fortbewegungsmittel. Die Radfahrenden sollen aber als Verkehrsteilnehmende gesehen und ernst genommen werden. Durch die Möglichkeit, die Hans-Ziegler-Straße in beide Fahrtrichtungen legal und ohne auf den Radweg ausweichen zu müssen zu befahren, können Radfahrende künftig auf zeitintensive Umfahrungen verzichten und ihr Ziel so schneller erreichen. Das damit verbundene zeitliche Ersparnis erhöht den Komfort für die Radfahrenden und kann sich nachhaltig auf die Wahl des Verkehrsmittels auswirken.
Der Prozess:
Die Aufstellung von Schildern, also in Fachsprache die Anordnung von Verkehrszeichen, wird durch die Verkehrsbehörde entschieden. In regelmäßigen Abständen werden bei Vor-Ort-Terminen die örtlichen Vorfahrtsregelungen sowie Gefahrenpunkte diskutiert und geprüft. Am Ende installiert der städtische Bauhof die Schilder. Die weiteren Abteilungen des Tiefbauamtes können Änderungen vorschlagen und an den Ortsterminen teilnehmen. Im diesem Fall hat NUMIC als Teil der Verkehrsplanung die Freigabe vorgeschlagen. Kein Einzelfall: In Zukunft wird in noch mehr Einbahnstraßen die Gegenrichtung für die Radfahrenden gesichert.
Kosten:
Zwei Verkehrszeichen kosten ohne Mast zwischen 80 und 150 Euro
Umsetzungszeitraum:
2 bis 4 Wochen