Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie in gesunden Tagen selbst Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, die später in einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie erledigen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden. Eine wirksam erteilte Vorsorgevollmacht hat Vorrang vor einer rechtlichen Betreuung.
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Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist keine Vorsorgevollmacht. Beide Dokumente können jedoch miteinander verbunden werden. Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie Ihre Wünsche fest, falls ein Betreuer bestellt werden muss. Sie können auch bestimmte Personen als Betreuer vorschlagen.