Chemnitz inklusiv: Handlungsfelder
Handlungsfeld Wohnen
Vision:
Bis zum Jahr 2030 wollen wir erreichen, dass alle Menschen, unabhängig von einer Behinderung oder ihrem Alter in Chemnitz frei wählen können, wo und wie sie wohnen möchten. Es besteht ein vielfältiges Angebot an frei wählbaren Wohnformen für ein gemeinsames, selbstbestimmtes Wohnen. Inklusives Wohnen in allen Stadtteilen ist Planungsgrundsatz im Wohnraumkonzept und für städtebauliche Planungen der Stadt. An der Bereitstellung von inklusivem Wohnraum wirken die Eigentümer*innen als Anbieter*innen aktiv mit. Bedarfsgerecht sind viele Barrieren im Wohnraum abgebaut und der Anteil an barrierefreiem Wohnraum auch außerhalb von Wohnstätten ist gewachsen. Die Stadtverwaltung und die lokale Wohnungswirtschaft bieten in Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Unterstützungsdiensten für ambulante Pflege und Assistenz allen Menschen den Zugang zu einem Leben in selbstbestimmten Wohnformen in allen Lebensphasen.
Ziele:
- Transparenz und Sensibilisierung über bauliche Anforderungen an inklusiven Wohnraum und ein inklusives Wohnumfeld
- Schaffung von barrierearmen und barrierefreiem sowie rollstuhlgerechtem Wohnraum und inklusiven Quartieren durch Erleichterung von Investitionen und Bereitstellung von ambulanten Wohnangeboten mit Assistenz
- Fortschreibung der Planungsgrundlagen und Planungsvorgaben zum Bestand und Bedarf an inklusivem Wohnraum und inklusiven Sozialraum
- Angebote zur Wohnberatung und Hilfestellung zum selbstbestimmten Wohnen für ältere und behinderte Menschen und für Anbieter von Wohnraum verbessern und qualifizieren
- Aktive Teilhabe der Politik und der Stadtgesellschaft an der Umsetzung gemeinsamer Leitlinien zu inklusivem Wohnen in Chemnitz
Leichte Sprache:
1.
Alle müssen wählen können, wie sie wohnen wollen.
Menschen mit Behinderungen brauchen oft
eine Wohnung ohne Hindernisse.
Das ist eine barriere-freie Wohnung.
2.
Es werden mehr barriere-freie Wohnungen gebraucht.
Auch das Wohn-umfeld muss gut sein.
Dafür soll mehr getan werden.
3.
Barriere-frei wohnen ist gut.
Auch der Stadt-teil muss ohne Hindernisse sein.
Dann können alle am Leben teilnehmen.
4.
Wie will ich wohnen?
Wie kann ich wohnen?
Dafür gibt es Beratungs-stellen.
5.
Jeder kann selbst bestimmen wie er leben will.
Und wie er wohnen will.
Baurechtliche Vorschriften
Übersicht der Regelwerke baurechtlicher Vorschriften, Empfehlungen und Checklisten
für die Planung und Herstellung von altersgerechtem, barrierearmen und barrierfreiem Wohnen und Wohnumfeld
mehrDefinitionen und Kriterien von barrierearmem und barrierefreiem Wohnraum in der Stadt Chemnitz
Maßnahmen entsprechend der DIN 18040 Teil 1 und 2
mehrFörderprogramme
Übersicht der Förderprogramme
für Maßnahmen zum altersgerechten und barrierefreien Wohnen und Wohnumfeld
mehrBarrierearme Gästewohnungen im Stadtgebiet
Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG
Die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG betreibt zwei barrierearme Gäste-Wohnungen im Objekt Eislebener Straße 11.
Interessenten wenden sich bitte an die CSG-Lounge (Eislebener Str. 11, 09126 Chemnitz, 0371 91193441)
Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft mbH
Von den zahlreichen Gästewohnungen/Businesswohnungen der GGG sind acht Angebote barrierearm und/oder behindertengeeignet.