Bevölkerungsschutz: Evakuierung - "Was tun?"

Wenn es durch eine Gefahrensituation zu einer Evakuierung kommt, bedeutet dies, dass alle Personen, die sich im gefährdeten Gebiet aufhalten, dieses unverzüglich verlassen müssen.

Umgekehrt kommt auch niemand mehr in das Gefahrengebiet hinein.

Eine Evakuierung dient allen Bürger:innen zu ihrer Sicherheit.

Sie gilt solange eine Gefahr besteht oder Entwarnung gegeben wird.
 

Die wichtigsten Regeln bei einer Evakuierung

Einsatzkräften Folge leisten!

Den Anweisungen der an der Evakuierung beteiligten Einsatzkräfte ist Folge zu leisten. Deren Aufgabe ist es, den festgelegten Sperrkreis schnellstmöglich zu räumen. Alle Beteiligten sind bemüht, die Evakuierungsdauer so kurz wie möglich zu halten.


Muss ich meine Wohnung verlassen?

Ja. Bei einer Evakuierung bzw. Räumung wegen einer Gefahrenlage sind Sie verpflichtet, auf „Behördliche Anordnung einer Evakuierung“ Ihre Wohnung zu verlassen.

Bitte beachten Sie, dass die Vollzugsbehörden auch „unmittelbaren Zwang“ anwenden müssen, wenn Sie der behördlichen Anordnung einer Evakuierung nicht Folge leisten. Bitte vermeiden Sie das im Interesse aller!

Eine Evakuierung wird immer dann notwendig, wenn akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Auch für Ihr Leben.


Informieren Sie sich aktuell!

Bei Evakuierungen stellen sich viele Fragen…

 

Bin ich betroffen? Was muss ich mitnehmen? Wo kann ich unterkommen? Wie erfahre ich, wann ich wieder nach Hause kann?

Informieren Sie sich über die regionalen Medien, über den städtischen Internetauftritt, die sozialen Medien (Facebook / Twitter) oder über das Bürgertelefon der Stadt Chemnitz, das bei größeren Einsätzen und Gefahrensituationen geschaltet wird.


Helfen Sie Nachbarn!

Wenn in Ihrer Nachbarschaft hilfebedürftige Personen leben, weisen Sie bitte die Einsatzkräfte darauf hin, dass es hilfebedürftige Nachbarn gibt. Vielen Dank!

 

Wohin im Evakuierungsfall?

Individuelle Unterkunft:

Wenn Sie im Falle einer Evakuierung eine eigene Unterkunft finden, ist dies immer die bessere Lösung, zum Beispiel bei Familie, Freunden, Bekannten oder Arbeitskollegen.

Auch der eigene Garten bietet sich an.

Bitte beachten Sie, dass eine selbstständige Unterbringung in einem Hotel oder einer Pension nur auf eigene Rechnung möglich ist.

Wenn Sie eine eigene Unterbringungsmöglichkeit gefunden haben, müssen Sie sich nicht an- oder abmelden.

Sie können sich jederzeit außerhalb des gesperrten Bereiches frei bewegen. Sie können persönliche Besorgungen erledigen oder in gastronomische bzw. Freizeiteinrichtungen ausweichen.

Eine Rückkehr in den gesperrten Bereich kann allerdings erst nach dessen Freigabe erfolgen! Hier sind keinerlei Ausnahmen erlaubt! (…auch nicht, "nur mal kurz noch was holen.“)
 

Amtliche Notunterkunft

Für die Bürger:innen, die keine individuelle Unterkunft haben, stellt die Stadt Chemnitz Notunterkünfte zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Plätze begrenzt sind. Eine persönliche und individuelle Betreuung ist hier nicht möglich.

Ein Mitbringen von Haustieren aller Art ist untersagt!
 

Notunterkünfte sind Einrichtungen des Katastrophenschutzes und müssen lediglich folgenden Mindestanforderungen genügen:

  • Schutz vor Witterung
  • Elementare sanitäre Bedingungen
  • Grundversorgung mit Nahrungsmitteln und Getränken nach frühestens 12 Stunden
  • Sicherstellung von medizinischer Hilfe auf Basis von Erster Hilfe


Bitte beachten Sie das es aus organisatorischen Gründen zwingend notwendig ist, dass Sie sich in amtlichen Notunterkünften an- bzw. abmelden müssen.

In ein Notfallgepäck gehören zum Beispiel:

  • Personalausweis, Krankenkassen Karte, wichtige persönliche Dokumente
  • Geldkarte, Mobiltelefon, persönliche Telefonnummern
  • persönliche Medikamente
  • Hygieneartikel und Taschentücher
  • Brille, Hörgeräte und sonstige Hilfsmittel, die Sie benötigen
  • Verpflegung und Getränke für mindestens 12 Stunden
  • Decke oder Schlafsack, Kissen, Wechselkleidung bzw. Bekleidung nach Witterung
  • individuelles Beschäftigungsmaterial, wie Bücher und Zeitschriften, Spiele, Radio mit Kopfhörern

 


Wenn Sie Kinder haben:

 

  • ein Kuscheltier, Spielsachen, Bücher, Wechselkleidung nach Witterung, Decke und Kissen
  • wichtige Unterlagen für Ihre Kinder, wie Krankenkassenkarte, Kinderausweis etc.
  • Säuglingsnahrung oder speziell benötigte Nahrung
  • Kinderwagen, Babywindeln, Wickeltasche falls benötigt

 

So wie sonst auch. Achten Sie bitte darauf, dass elektrische Geräte wie Radio, Fernseher, Computer etc. ausgeschalten sind. Kontrollieren Sie, ob der Elektro- oder Gasherd aus ist.

Schließen Sie die Fenster. Schließen Sie die Wohnungstür wie gewohnt ab.

Versorgen Sie ihre Haustiere ausreichend sofern Sie diese nicht mitnehmen können (z. B. beim Aufenthalt in einer amtlichen Notunterkunft).
 

Es ist Ihnen frei gestellt, wie sie das Evakuierungsgebiet verlassen. Sie können zu Fuß gehen, mit dem eigenen Auto oder Fahrrad fahren. Wenn Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen wollen, sollten Sie infolge der Einsatzlage mit Änderungen im Fahrplan und der Strecke rechnen.

Für diejenigen, die in eine amtliche Notunterkunft wollen, werden gesonderte Transportmittel wie Busse bereitgestellt. Diese werden von Sammelplätzen abfahren. Die Sammelplätze erfahren Sie über die Einsatzkräfte bzw. die Medien. Der Transport zu den amtlichen Notunterkünften ist für Sie kostenfrei.

Benötigen Sie spezielle Transportmittel für Rollstühle oder Liegendfahrten, melden Sie dies möglichst frühzeitig. Dabei kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte haben Sie Geduld.

Der entsprechende Rücktransport von den amtlichen Notunterkünften wird kostenfrei sichergestellt.

Bitte beachten Sie, dass eine eigenständige Anmeldung für z.B. Krankentransporte durch Sie nicht erfolgen kann!

Bitte beachten Sie, dass für durch Sie privat selbst bestellte Transportmittel wie Taxi, Fahrdienst usw. kein gesetzlicher Anspruch auf Kostenerstattung besteht.
 

Wie erfahre ich wann eine Evakuierung beendet ist?

Über die Nachrichten in den Medien bzw. Veröffentlichung im Internet, das Bürgertelefon oder den Einsatzkräften vor Ort. Zusätzlich wird die Beendigung einer Evakuierung über die WarnApp NINA bekannt gegeben.
 

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/