Bevölkerungsschutz: Katastrophenschutz
Nach § 3 des Sächsischen Brandschutz-Rettungsdienst und Katastrophenschutz Gesetz ist der Katastrophenschutz Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr. Er obliegt grundsätzlich den Ländern. Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte zuständig. Sie sind als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei größeren Unglücksfällen oder Katastrophen wie Hochwasser, Unwetter, Kampfmittelfunde usw. verantwortlich.
Die Stadt Chemnitz nimmt als untere Katastrophenschutzbehörde alle notwendigen Aufgaben wahr und ist zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet.
Dazu gehören zum Beispiel der Brandschutz, der Warndienst, der Hochwasserschutz, der Sanitätsdienst und der Betreuungsdienst.
Zu den Mitwirkenden im Katastrophenschutz gehören unter anderem die Stadtverwaltung Chemnitz selbst, die Feuerwehr Chemnitz mit ihren Regieeinheiten und ihren 15 Freiwilligen Feuerwehren, das Deutsche Rote Kreuz und der Arbeiter Samariter Bund aus Chemnitz.
Weiter wirken städtische Eigenbetriebe wie die CVAG und der ASR mit. Der Rettungszweckverband Chemnitz/ Erzgebirge arbeitet hier eng mit dem Katastrophenschutz zusammen.
Zusätzlich kann im Bedarfsfall Unterstützung durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk angefordert werden.