Veröffentlichung im Internet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18/11 „Lebensmittel-Discounter Fürstenstraße/Hainstraße“
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Foto: Stadt Chemnitz, Stadtplanungsamt
Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität in seiner Sitzung am 23.04.2024 Folgendes beschlossen hat:
1. Der Aufstellungsbeschluss (B-209/2018) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18/11 „Lebensmittel-Discounter Fürstenstraße/Hainstraße“ vom 19.03.2019 des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses wird wie folgt geändert:
Der räumliche Geltungsbereich wird um das Flurstück 1175/12 der Gemarkung Chemnitz reduziert und wird durch die Planzeichnung bestimmt.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18/11 „Lebensmittel-Discounter Fürstenstraße/Hainstraße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung vom Februar 2024 sowie die Begründung werden gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Planentwurf mit Begründung sowie die wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahme des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 30.01.2024
werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum
vom 12.06.2024 bis 12.07.2024
im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Planunterlagen im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:
montags bis mittwochs | von 8.30 - 15.00 Uhr |
donnerstags | von 8.30 - 18.00 Uhr |
freitags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer A538 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de).
Kontakt:
Postanschrift: | Stadt Chemnitz Stadtplanungsamt 09106 Chemnitz |
E-Mail: | stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de |
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Chemnitz, den 29.05.2024
gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt