EU-Förderung bis 2027

Ankündigung weitere Förderung bis 2027

Plakat-Motiv für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 in der Stadt Chemnitz

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 den Beschluss B-173/2022 zum Gebietsbezogenen Integrierten Handlungskonzept (GIHK) der Stadt Chemnitz zur Förderung der EFRE- und ESF PLUS-Gebiete bis 2027 gefasst. Das Handlungskonzept ist die Grundlage für die Beantragung der EU-Zuwendungen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

 

Die Stadt Chemnitz hat für folgende 5 neue Gebiete Förderanträge eingereicht:

  • EFRE-Gebiet Zwickauer Straße
  • EFRE-Gebiet Altchemnitz
  • EFRE-Gebiet Chemnitz Mitte
  • ESF-Gebiet Chemnitz Mitte
  • ESF-Gebiet Chemnitz Süd 2.0.

 

Die zur Förderung geplanten Quartiere sind in verschiedener Weise im Vergleich zur Gesamtstadt benachteiligt, z.B. durch den Anteil an Empfängern von Sozialleistungen, einen hohen Leerstand an Gewerbeflächen und Brachen, eine schlechtere Umweltsituation, einen Mangel an Infrastruktur oder durch einen besonderen Unterstützungsbedarf an kleinteiliger lokaler Wirtschaft und sozialen Angeboten. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen helfen, diese Defizite mit einem integrierten Ansatz auszugleichen und den dort lebenden und arbeitenden Menschen mehr Chancen zur Teilhabe zu ermöglichen.

 

Alle Bürger:innen in Chemnitz hatten im Vorfeld unterschiedliche Möglichkeiten der Beteiligung. Dabei wurden insgesamt 110 Projektideen für den EFRE und den ESF eingereicht. Die Auswertung der Vorschläge und die Analyse schon vorhandener städtischer Fachplanungen und Beschlüsse führten zu dem vorliegenden Gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzept mit konkret zu fördernden Gebieten und Maßnahmen.

 

 

EFRE Nachhaltige Stadtentwicklung 2021 – 2027

Das Hübsch-Quartier

Zur Überwindung von strukturellen Defiziten will das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sächsischen Städte mit einer weiteren Förderperiode im Zeitraum von 2021 bis 2027 unterstützen. Die in der Förderperiode 2014 – 2020 bewährten Ansätze und Grundlagen sollen fortgeführt werden. Am 3. Februar 2023 wurde dazu die Förderrichtlinie „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021 – 2027“ im sächsischen Amtsblatt Nr. 5/2023 veröffentlicht.

So sollen sächsische Städte mit mindestens 5.000 Einwohnern im Rahmen einer Gebietsförderung bei der Entwicklung von benachteiligten Stadtquartieren unterstützt werden, um so die örtlich sehr unterschiedlichen Problemlagen effektiv angehen zu können.

Die Förderrichtlinie konzentriert sich dabei auf folgende Schwerpunkte bzw. Handlungsfelder:

  • Investive Vorhaben, die der Verringerung des CO2-Ausstoßes dienen
  • Investive Vorhaben zur Verbesserung der Stadtökologie
  • Investive und nicht-investive Vorhaben, die der wirtschaftlichen und sozialen Belebung der geförderten Städte und Stadtquartiere dienen und deren Lebensqualität für die Einwohner erhöhen

Zum 31.03.2023 hat die Stadt Chemnitz drei Gebietsanträge beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung eingereicht. Ab September 2023 werden die Rahmenbescheide erwartet. Danach können die ersten Einzelmaßnahmen beantragt und vorzeitig begonnen werden.

Zur Umsetzung der ca. 30 Einzelmaßnahmen hat die Stadt Chemnitz einen Fördermittelbedarf von bis zu 15 Mio. € (EFRE-Anteil inkl. Landesverstärkungsmittel) beantragt. Die Kommune bringt zur Kofinanzierung der Fördermittel einen Eigenanteil von 10-30 % auf.

 

 

ESF Plus Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021 - 2027

Eine Gruppe von Menschen entwickelt eine Idee.

Die Förderung aus dem ESF Plus bietet der Stadt Chemnitz die Möglichkeit, in den ausgewählten Gebieten einen sozialen Wandel zur Stabilisierung und Verbesserung der Lebensbedingungen der Stadtteilbewohner anzustoßen.

 

Auf der Grundlage des vom Stadtrat beschlossenen Gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes sollen ab Herbst 2023 die beiden Fördergebiete „ESF-Chemnitz Mitte“ und „ESF-Chemnitz Süd 2.0“ aktiv gefördert werden. Dazu wurden bis zu 6,9 Mio. EURO ESF Plus- Zuwendungen für insgesamt 37 zusätzliche, niedrigschwellige und informelle Stadtteilvorhaben sowie begleitende Maßnahmen beantragt. Die ESF PLUS-Förderung zielt besonders auf die Entwicklungsmöglichkeiten und Beschäftigungsfähigkeit von sozial und am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen. Ein breites Spektrum an Angeboten und Akteuren soll die Gebiete sozial stabilisieren und den Zusammenhalt im Gemeinwesen stärken. Die Projekte werden gebündelt in folgenden Handlungsfeldern:

  • Informelle Kinder- und Jugendbildung
  • Soziale Integration
  • Begleitende Maßnahmen (Programmbegleitung und Öffentlichkeitsarbeit).

Die räumlichen Schwerpunkte liegen dabei in den innerstädtischen Stadtgebieten Zentrum, Brühl, Reitbahnviertel und Sonnenberg sowie in der randstädtischen Großwohnsiedlung im Chemnitzer Süden, dem ehemaligen „Heckert-Gebiet“. Dem integrierten Handlungsansatz entsprechend können dabei soziale Projekte teilweise mit baulichen Interventionen aus der Städtebauförderung oder aus dem EFRE-Fonds verknüpft werden.

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