Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Der Einzelhandel unterliegt einem stetigen Strukturwandel. Die Kommunen können den Wandel im Handel aktiv begleiten. Für eine gezielte Steuerung der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung ist die Aufstellung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes aus rechtlichen und kommunalpolitischen Gründen unabdingbar.
Ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist eine informelle Planung ohne unmittelbare Rechtswirkung nach außen; es kann Baurechte weder schaffen noch vernichten. Das Konzept bedarf daher einer Umsetzung durch Bebauungspläne.
Der Chemnitzer Stadtrat hat am 13.09.2023 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Chemnitz beschlossen. Es ist als städtebauliches Entwicklungskonzept bei der Aufstellung der Bebauungspläne insbesondere zu berücksichtigen (s. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB).
Ziele und Kernelemente
Folgende Ziele werden mit dem Konzept verfolgt:
- Stärkung der Chemnitzer Innenstadt und Positionierung als tragender Einzelhandelsstandort unter Berücksichtigung der oberzentralen Versorgungsfunktion
- Sicherung und Ausbau der verbrauchernahen Versorgung, insbesondere der wohnungsnahen Grundversorgung der Bevölkerung
- Überprüfung, Erhalt und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche
Zur Sicherung und Umsetzung der vorgenannten Ziele enthält das Einzelhandels- und Zentrenkonzept folgende Kernelemente:
- räumlich-funktionale Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche
- ortstypische Liste zur Differenzierung zwischen nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten („Chemnitzer Liste“)
- Ansiedlungskriterien zur Einzelhandelssteuerung unter Verknüpfung des Standortkonzeptes und der Sortimentsliste
Eine wesentliche Rolle im Chemnitzer Einzelhandelsgefüge spielen die zentralen Versorgungsbereiche. Das sind räumlich abgrenzbare Bereiche in städtebaulich integrierten Lagen, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen – häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote – eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt. Sie sind zu erhalten und zu entwickeln.
Zentren- und Standortmodell
Foto: Stadt Chemnitz, Stadtplanungsamt
Die Abbildung veranschaulicht die Zuordnung der Einzelhandelsstandorte in das Zentrenmodell.
Neben der Innenstadt konnten als zentrale Versorgungsbereiche fünf C-Zentren und 16 D-Zentren identifiziert werden.
Darüber hinaus wurden 19 Privilegierte Nahversorgungsstandorte und sieben Sonderstandorte des großflächigen Einzelhandels (keine zentralen Versorgungsbereiche) identifiziert.
Bei den Privilegierten Nahversorgungsstandorten handelt es sich um Bestandsstandorte des Lebensmitteleinzelhandels. Sie tragen aufgrund ihrer integrierten Lage im Siedlungsgefüge in größerem Umfang zur wohnungsnahen Grundversorgung bei. Konzeptionell wird den dort ansässigen Bestandsmärkten eine Entwicklungsperspektive eingeräumt, damit die Nahversorgung weiterhin gesichert werden kann.
Neben der Sicherung der Nahversorgung ist als Ziel des Konzepts auch der Ausbau der Nahversorgung verankert. Hintergrund ist, dass im Stadtgebiet Bereiche existieren, in denen die Bewohner fußläufig nicht versorgt sind. Diese Bereiche wurden einer detaillierten Analyse unterzogen. Im Ergebnis können z. B. in den dünn besiedelten Stadtteilen Lückenschließungen in der Nahversorgung ermöglicht werden, wenn im Konzept definierte Kriterien eingehalten werden.