Garagenkonzeption

Der Stadtrat hat am 14. Juni 2017 eine neue Garagenkonzeption beschlossen. Sie sieht die Zuordnung von 87 kommunalen Garagengrundstücken mit 20 und mehr Garagen in drei Kategorien vor. Zudem wurden damit die Nutzungsentgelte ab dem 01. Januar 2018 für alle Nutzer kommunaler Garagengrundstücke auf jährlich 80 Euro zzgl. einer Nebenkostenpauschale von 20 Euro pro Garagenstellplatz erhöht.

Dieses Ergebnis ist in diesem Jahr mit allen Garagennutzern kommunaler Grundstücke in Vertragsnachträgen festzuhalten.

Außerdem muss vor einer Änderung der Nutzungsart oder der Eigentumsverhältnisse bei den Anlagen künftig eine Entscheidung des Stadtrates herbeigeführt werden. Die Zuständigkeit ergibt sich aus den Regelungen der Hauptsatzung der Stadt Chemnitz. Eine Vorbefassung erfolgt im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss und im Verwaltungs- und Finanzausschuss.

Die Kategorien der Konzeption

Kategorie A - 50 Standorte mit städtebaulichem Entwicklungspotenzial

Das städtebauliche Entwicklungspotenzial leitet sich im Wesentlichen aus dem Flächennutzungsplan, Bebauungsplänen, Rahmenplänen und Quartierskonzepten ab. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass die Nutzung als Garagengrundstück nicht auf Dauer bestehen kann, sondern in Abhängigkeit von der Umsetzung der städtebaulichen oder auch ökologischen Zielstellung (z. B. Hochwasserschutzkonzept) zeitlich begrenzt ist. Für die Nutzer bedeutet das, dass keine Festlaufzeitverträge abgeschlossen werden können.

Kategorie B - 18 Standorte mit Bestand der Garagennutzung

Für diese Standorte ergibt sich bereits aus der erfolgten Aus- und Bewertung auf der Grundlage der vorhandenen städtebaulichen Rahmenbedingungen ein langfristiger Bestand bis hin zur Verfestigung des Standortes zur Dauernutzung als Garagenstandort. Das bedeutet für die Garagengemeinschaften (nicht die einzelvertraglichen Nutzer), dass die vorhandenen Nutzungsverträge auf Festlaufzeiten bis 10 Jahre vereinbart werden können und unter der Bedingung der Gründung einer juristischen Person die Garagengemeinschaft das Grundstück von der Stadt zum Verkehrswert kaufen kann. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Garagengrundstück an einen Investor verkauft wird, der die Beibehaltung der Garagennutzung gewährt, ebenfalls unter Einbeziehung der politischen Entscheidungsgremien.

Kategorie C - 19 Standorte mit noch unsicherem Entwicklungspotenzial

Sie umfasst die untersuchten Standorte, die nicht in die anderen Kategorien zugeordnet worden sind. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich in dem zu betrachtenden Zeitraum der nächsten zehn Jahre die Zuordnung dieser Standorte entweder zu A oder B möglich sein wird. Erst nach weiteren Untersuchungen, die je nach Schwerpunktbetrachtung vorgenommen werden sollen, wird sich das jeweilige Entwicklungspotenzial schärfen und ergeben. Für die Nutzer bedeutet das, dass abhängig vom Ergebnis und vor Abschluss der Untersuchungen keine Festlaufzeiten vereinbart werden können. Diese Grundstücke stehen aus den vorgenannten Gründen derzeit generell auch nicht für einen Verkauf zur Verfügung. Ausnahmsweise Einzelfallentscheidungen bleiben jedoch bei erforderlichem Handlungsbedarf unter Ausschussbeteiligung, ebenfalls unter Einbeziehung der politischen Entscheidungsgremien, vorbehalten.

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