Fahrradstraßen in Chemnitz
Reichenhainer Straße und Schloßstraße machen den Anfang
Der Radverkehr in Chemnitz soll weiter gestärkt und sicherer gestaltet werden. Aus diesem Grund ist am 19. Oktober 2021 ein Abschnitt der Schloßstraße als sogenannte Fahrradstraße freigegeben worden. Schon Ende April wurde in der Reichenhainer Straße der Abschnitt zwischen Lutherstraße und Campusplatz in beiden Richtungen als Fahrradstraße eingerichtet.
Foto: Pressestelle / Stadt Chemnitz
Fragen und Antworten: Was man zu Fahrradstraßen wissen muss
Eine Fahrradstraße ist eine Fahrbahn, die zunächst ausschließlich dem Radverkehr (und Elektrokleinstfahrzeugen nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) zur Verfügung steht. Andere Verkehrsarten, zum Beispiel Verkehr mit Kraftfahrzeugen können in einer Fahrradstraße fahren, sofern dies mit einem zusätzlichen Verkehrsschild ausdrücklich zugelassen ist.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert von allen Verkehrsteilnehmer:innen ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Jede:r Verkehrsteilnehmer:in hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Radfahrer:innen haben auf Fahrradstraßen Vorrang. Sie bestimmen die Fahrgeschwindigkeit selbst und dürfen nebeneinander fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
Im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinanders im Straßenverkehr sollten langsam fahrende Radfahrer:innen ihr Umfeld beobachten und erforderlichenfalls nachfolgende Kraftfahrzeuge passieren lassen. Auf diese Weise können Konflikte vermieden werden.
Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO).
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert von allen Verkehrsteilnehmer:innen ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert von allen Verkehrsteilnehmer:innen ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Jede:r Verkehrsteilnehmer:in hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Radfahrer:innen haben in Fahrradstraßen Vorrang und dürfen nur überholt werden, wenn der gesetzliche Mindestüberholabstand von 1,50 m eingehalten werden kann und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten wird. Ist dies nicht der Fall, darf nicht überholt werden und die Geschwindigkeit ist entsprechend zu mindern.
Radfahrer:innen dürfen keinesfalls bedrängt (zum Beispiel nahes Auffahren oder Überholen mit zu geringem Abstand) und/oder behindert (zum Beispiel Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen) werden. Fahrer:innen von Kfz sollten anerkennen, dass Radfahrer:innen häufig nur wenig langsamer fahren, als erlaubt und die minimalen Zeitverluste im Sinne der Verkehrssicherheit akzeptieren. Auf diese Weise können Konflikte vermieden werden.
Radfahrer:innen dürfen in Fahrradstraßen nebeneinander fahren. Ein derartiges Verhalten stellt keine Missachtung der StVO dar.
Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO).
Eine Fahrradstraße wird mit Zeichen 244.1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gekennzeichnet. Mit Zusatzzeichen kann der Verkehr mit Kraftfahrzeugen zugelassen werden.
Kinder unter acht Jahren müssen die straßenbegleitenden Gehwege nutzen. Personen, die Kinder unter acht Jahren begleiten, dürfen in diesem Fall ebenfalls die straßenbegleitenden Gehwege nutzen.
Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen wählen, ob sie die straßenbegleitenden Gehwege oder die Fahrbahn der Fahrradstraße nutzen. Personen, die Kinder zwischen acht und zehn Jahren begleiten, dürfen die gleiche Verkehrsanlage nutzen.
Kinder ab elf Jahren sowie alle anderen Radfahrer:innen sind verpflichtet, vorhandene Radverkehrsanlagen zu nutzen. Dies gilt auch für die Fahrradstraße.
Die Fahrradstraße Reichenhainer Straße wird ab Ende April 2021 eingerichtet sein. Weitere Fahrradstraßen im Stadtgebiet Chemnitz befinden sich in Prüfung.
Ab Ende März 2021 werden am Campusplatz und im Bereich Reichenhainer Straße / Lutherstraße Großplakate die Fahrradstraße ankündigen und die Verkehrsregeln der Fahrradstraße erklären.
Für den Kraftfahrzeug (Kfz)-Verkehr, der keinen Start- und/oder Zielpunkt im Bereich der Reichenhainer Straße hat, steht mit der Fraunhofer Straße eine leistungsfähige Alternativroute zur Verfügung. Diese wurde errichtet, um den Kfz-Verkehr (Durchgangsverkehr) aus der Reichenhainer Straße verlagern zu können.
Ja. Die Fahrradstraße Reichenhainer Straße darf mit allen Kraftfahrzeugen befahren werden. Auf diese Weise wird die Erreichbarkeit des Quartiers Reichenhainer Straße für alle Verkehrsteilnehmer:innen gewährleistet.
Zu den Verhaltensregeln sei auf die Fragen (2) und (3) verwiesen.
Die Reichenhainer Straße wurde im Abschnitt zwischen Stadlerplatz und Wartburgstraße in den Jahren 2016/2017 für das Chemnitzer Modell, Stufe 2 umgebaut.
Für den Radverkehr wurde entsprechend dem gültigen Regelwerk der Mischverkehr (gemeinsame Nutzung der Fahrbahn mit dem Kfz-Verkehr) vorgesehen und umgesetzt. Die Fahrbahn wurde deshalb beidseitig mit einer Breite von 4,75 Meter ausgebildet.
Durch Rad fahrende Nutzer:innen wurde der Mischverkehr seit Wiedereröffnung der Verkehrsanlage stark kritisiert, da es häufig zu sicherheitskritischen Überholmanövern seitens der Fahrer:innen von Kfz kam und kommt.
Darüber hinaus wurde mit der Novellierung der StVO in 2020, der Schutz von Radfahrer:innen deutlich betont und der Mindestüberholabstand von 1,50 Meter (bußgeldbewährt) definiert. Unter Beachtung dieses Sicherheitsmaßes sind die Fahrbahnen in der Reichenhainer Straße in den Bereichen, in denen straßenbegleitendes Parken angeordnet ist, nicht breit genug, um das ordnungsgemäße Überholen zu gewährleisten. Dies liegt im erforderlichen Sicherheitsabstand des Radverkehrs zu parkenden Fahrzeugen begründet.
Aus beiden vorgenannten Aspekten heraus, war ein Handeln der Stadtverwaltung angezeigt.
Durch das zuständige Tiefbauamt wurden verschiedene Handlungsoptionen geprüft und bewertet. Im Ergebnis erscheint die Einrichtung einer Fahrradstraße als geeignetes Instrument, um der Kritik abzuhelfen:
- Der Radverkehr wird klar priorisiert, Fahrer:innen von Kfz müssen sich den Radfahrer:innen anpassen. Hierdurch werden sicherheitskritische Überholmanöver reduziert, bestenfalls gänzlich vermieden.
- Die Fahrradstraße kann im Bestand eingeordnet werden, es bedarf keiner baulichen Veränderung der neuwertigen Verkehrsanlage.
- Die Fahrradstraße stärkt den Radverkehr im Allgemeinen und auf der wichtigen Radverkehrsverbindung zwischen den Standorten der Technischen Universität Chemnitz an der Reichenhainer Straße und der Straße der Nationen sowie ins Stadtzentrum. Sie ist somit ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Radverkehrskonzeption sowie des in der Bearbeitung befindlichen Mobilitätsplans 2040.
- Die Fahrradstraße erscheint am geeignetsten, den Pulk artigen Radverkehr, der von Student:innen und Universitätsmitarbeiter:innen zwischen den Lehrveranstaltungen und den Universitätsstandorten erzeugt wird, aufzunehmen.
- Die Fahrradstraße schließt an bestehende Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen zwischen Wartburgstraße und Campusplatz sowie Verkehrsberuhigter Bereich am Stadlerplatz) und wird somit Teil eines zusammenhängenden Systems.
- Durch die Errichtung der Fraunhofer Straße steht dem Kfz-Verkehr eine leistungsfähige Alternativroute zur Verfügung, sodass die Erreichbarkeit des Stadtzentrums in keiner Weise eingeschränkt ist. Die Reichenhainer Straße erfüllt nur noch eine Erschließungsfunktion. Die derzeit noch verbliebenen Kfz-Durchgangsverkehre sollen ebenfalls noch auf die Fraunhofer Straße verlagert werden.