Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplanes Nr. 22/15 „Wanderer-Areal“

Nummer:
B22/15
Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplanes Nr. 22/15 „Wanderer-Areal“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22/15 „Wanderer-Areal“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

 

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

 

vom 17.07.2024 bis 23.08.2024

 

im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

 

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

 

montags bis mittwochs

von 8.30 - 15.00 Uhr

donnerstags

von 8.30 - 18.00 Uhr

freitags

von 8.30 - 12.00 Uhr

 

 

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B508 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de).

 

Kontakt:

Postanschrift:

Stadt Chemnitz

Stadtplanungsamt

09106 Chemnitz

E-Mail:

stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de

 

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

 

Aussagen zum Bestand wild lebender Tiere und Pflanzen - Untersuchung zu Käfern, Libellen, Schmetterlingen, Krebstieren, Spinnen, Weichtieren, Reptilien, Amphibien und Säugetieren (u. a. Fledermäusen) sowie faunistische Erfassungen zu Brutvögeln und Auswirkungen auf Ruhe- und Lebensstätten streng und besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten; Untersuchung des Plangebietes auf gesetzlich geschützte Biotope, Bestandsaufnahme der Vegetation in Form einer Biotoptypenliste und -kartierung sowie Baumliste und -kartierung.

 

Schutzgut Fläche und Boden/Altlasten

 

Angaben zu vorhandenen und zukünftigen Flächenfunktionen und Versiegelungsgrad und Umgang zur Berücksichtigung des Gebots der Innenentwicklung; Aussagen zu Bodenaufbau und -arten sowie Auswirkungen auf die Bodenfunktionen; Angaben zu im Sächsischen Altlastenkataster verzeichneten Altlasten und Verdachtsfällen sowie zum Umgang mit Bodenbelastungen und Gebäudekontaminationen.

 

Schutzgut Wasser

 

Ausführungen zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser; Darlegung zu Auswirkungen der baulichen Entwicklung auf den lokalen Wasserhaushalt und der im Einzugsbereich liegender Fließgewässer, Aussagen zum Thema Grundwasser.

 

Schutzgut Klima und Luft

 

Aussagen zu den klimatischen Eigenschaften und klimaökologischen Qualitäten des Gebiets und zur zukünftigen mikroklimatischen Situation, Maßnahmen zur Aufwertung und Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels; Angaben zu Luftbelastungen und Auswirkungen durch die bauliche Entwicklung auf die Durchlüftungssituation.

 

Schutzgut Landschaft und Orts- und Landschaftsbild

 

Aussagen zum Bestand und Veränderungen durch eine bauliche Entwicklung auf das Orts- und Landschaftsbild.

 

Schutzgut Mensch

 

Untersuchungen und Prognosen zu gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen - verkehrliche Auswirkungen für den Geltungsbereich und die nähere Umgebung, insbesondere der Untersuchung und Beurteilung des vorhandenen und prognostizierten Verkehrs- und Gewerbelärms; Aussagen zu klimatischen Belastungen und Luftverunreinigungen. Aussagen zur Wasserver- und -entsorgung, zur Wärmeversorgung sowie zu sonstigen Anlagen der technischen Infrastruktur. Angaben zur vorhandenen und zu erwartenden Möglichkeiten für die Erholungsnutzung.

 

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

 

Dokumentation vorhandener Denkmale; Auswirkungen auf Baudenkmale, Denkmalbereich und sonstige Kultur- und Sachgüter (Bestandsgebäude); Angaben zu archäologischen Fundstellen.

 

Chemnitz, den 04.07.2024

 

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt


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