Umweltmedizin
Umweltbezogener Gesundheitsschutz

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Das Gesundheitsamt nimmt Aufgaben des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes als eine Pflichtaufgabe der Kommune wahr.
Dazu gehört der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und schädlichen Umwelteinflüssen sowie die Förderung eines gesunden Wohn- und Lebensumfeldes.
Das Gesundheitsamt berät vertraulich, anonym und kostenlos:
- Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen
- öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen, Beherbergungsstätten
- öffentlich zugängliche Sportstätten, Camping- und Zeltplätze
- Bäder und Badestellen, Spielplätze
- Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofswesens
- Deponien und öffentliche Bedürfnisanstalten
- die Mitarbeiter der Bauleitplanung zur siedlungshygienischen Qualitätssicherung und bei Bauanträgen für Bauten mit besonderem Schutzanspruch
- bei medizinischen Problemen des Immissionsschutzes - der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung
Öffentliche und private Nutzer können sich beraten lassen zu:
- Umweltmedizin,
- Innenraumluft in Wohnbereichen,
- Desinfektion und Schädlingsbekämpfung,
- Vermittlung der Pilzberatung und Pollenfluginformation,
- Trinkwasserüberwachung und -qualität
Weitere Informationen
Empfehlungen des Gesundheitsamtes zu Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit in Innenräumen
Trinkwasser
Informationen des Gesundheitsamtes zum Thema Trinkwasser