Einwohnerfragestunde im Stadtrat
Die Einwohnerfragestunde wird bei Bedarf durch den Oberbürgermeister als Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ auf die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung gesetzt. In der Sitzung beantwortet die Stadtverwaltung dabei eingegangene Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner. Die Stadt Chemnitz hat entsprechende Regelungen in die Hauptsatzung der Stadt Chemnitz und die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Chemnitz aufgenommen.
Einwohner der Stadt Chemnitz sowie gleichgestellte Personen wie Grundstücksbesitzer oder Gewerbetreibende, die nicht Einwohner der Stadt Chemnitz sind und Vertreter von Bürgerinitiativen können formlos schriftlich Fragen an den Oberbürgermeister zu Angelegenheiten der Stadt Chemnitz richten. Nicht zulässig sind Fragen
- zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind,
- zu persönlichen Einzelfällen,
- die vom selben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerfragestunden beantwortet wurden,
- die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten.
Einwohner erhalten in der Regel eine schriftliche Antwort, wenn sie Fragen an den Oberbürgermeister gerichtet haben. Dadurch ist eine zeitnahe und persönliche Beantwortung gewährleistet. Die Beantwortung in einer Einwohnerfragestunde erfolgt nur, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und diese Form zur Beantwortung angefragt wurde.
Bürgerbüro
Das Bürgerbüro ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger zum Oberbürgermeister. Das Team des Bürgerbüros nimmt Ihre schriftlichen und auch telefonischen Anfragen und Anregungen gern entgegen und beantwortet diese oder veranlasst die Beantwortung durch die zuständigen Fachämter und Einrichtungen.