Petitionen
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Was ist eine Petiton?
Petitionen sind ...
... Anliegen an eine zuständige Behörde, die Anregungen in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse zum Inhalt haben.
Petitionen können sein ...
- Empfehlungen, künftig etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen,
- Bitten und Vorschläge, die in persönlich verbindlicher Weise auf ein Handeln oder Unterlassen zielen oder
- Beschwerden, die sich gegen ein vergangenes Verhalten richten und dessen Missbilligung oder Korrektur verlangen.
Petitionen sind nicht ...
- Meinungsäußerungen, Mitteilungen oder Belehrungen ohne ein bestimmtes Verlangen,
- bloße Auskunftsersuchen bzw. Ersuchen um Akteneinsicht,
- förmliche Rechtsbehelfe wie Widerspruch oder Einspruch,
- Formen der Bürgerbeteiligung nach den §§ 22 – 25 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag, Bürgerentscheid, Bürgerbegehren),
- Auskunftsersuchen übergeordneter Behörden zu dort eingegangenen Petitionen.
Ablauf eines Petitionsverfahrens
Der Einreicher erhält innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Petition eine Eingangsbestätigung. Zunächst muss geprüft werden, welche Stelle für die Entscheidung zuständig ist. Petitionen, die in die Zuständigkeit eines Ortschaftsrates, des Landes oder des Bundes fallen, werden entsprechend weitergeleitet.
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