Mitarbeit in Gremien

Mitarbeit als sachkundige:r Einwohner:in

Einwohner:innen der Stadt Chemnitz können als sachkundige Einwohner:innen in Ausschüssen und Beiräten der Stadt Chemnitz mitarbeiten. Diese sind dann beratende Mitglieder dieser Gremien. In Ausschüssen haben sie jedoch kein Stimmrecht, in Beiräten hingegen schon. Sachkundige Einwohner:innen werden durch den Stadtrat berufen.

Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt können in die Ausschüsse jeweils bis zu fünf sachkundige Einwohner:innen, davon je eine Person, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, berufen werden. Die Berufung erfolgt grundsätzlich durch geheime Wahl auf der Grundlage der eingereichten Bewerbervorschläge.

Zu Beginn einer Wahlperiode werden die zu besetzenden Plätze im Amtsblatt und hier auf www.chemnitz.de ausgeschrieben. Bewerben können sich Einwohner:innen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und der in dem Gremien-Fachgebiet die entsprechende Sachkunde besitzen.

Der Stadtrat ist das Hauptorgan der Stadt und die politische Vertretung der Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger. Er entscheidet über die grundlegenden Entwicklungen der Stadt. Der Stadtrat tagt grundsätzlich einmal monatlich. Darüber hinaus verfügt der Chemnitzer Stadtrat über beschließende Fachausschüsse, denen der Stadtrat bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen hat. Außerdem werden hier Themen vorberaten, über die der Stadtrat entscheiden soll.

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