Ablauf eines Petitionsverfahrens
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Der Einreicher (Petent) erhält innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Petition eine Eingangsbestätigung (bei Online-Petitionen sofort nach deren Eingang). Zunächst muss geprüft werden, welche Stelle für die Entscheidung zuständig ist. Petitionen, die in die Zuständigkeit eines Ortschaftsrates, des Landes oder des Bundes fallen, werden entsprechend weitergeleitet. Der Einreicher erhält über diese Weiterleitung eine Information. Petitionen, die in die Zuständigkeit der Verwaltung der Stadt Chemnitz fallen, werden vom entsprechenden Fachamt bearbeitet.
Wenn für die Petition wegen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt der Stadtrat oder einer seiner Auschüsse zuständig ist, erhält die Geschäftsstelle des Stadtrates die Petition. Die Verwaltung erarbeitet zunächst eine Vorlage, in welcher der Sachverhalt für die Mitglieder der Gremien aufbereitet wird.
Die Petition wird danach im fachlich zuständigen Ausschuss im öffentlichen Teil einer Sitzung beraten und entschieden. Falls der Fachausschuss nicht abschließend zuständig ist, wird die Petition dort vorberaten. Der Fachauschuss erarbeitet dann eine Empfehlung und leitet diese an den Stadtrat weiter, der abschließend über die Petition entscheidet. Die Behandlung im Stadtrat findet im Regelfall auch öffentlich statt.
Der oder die Einreicher einer Petition erhalten eine Einladung für die Sitzungen, in denen die Petition behandelt wird. Der Petent darf an diesen Sitzungen teilnehmen und hat ein Rederecht. Bei der Behandlung im Stadtrat werden nur der Name und Wohnort des Einreichers bekannt gemacht. Diese Daten werden im Bürgerinformationssystem eingetragen. Die genaue Anschrift des Einreichers wird dabei nicht angegeben. Diese Angaben benötigt die Stadt Chemnitz nur für den Schriftverkehr.
Nach Beschluss durch den Stadtrat oder den Fachausschuss erhält der Einreicher der Petition einen Bescheid, indem ihm das Ergebnis der Abstimmung mitgeteilt wird.
Der Ablauf einer Petition sowie die Zuständigkeiten der einzelnen Ausschüsse sind in der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Chemnitz sowie in der Hauptsatzung der Stadt Chemnitz geregelt.
Online-Petition
Petitionen können nicht mehr nur in Schriftform, sondern auch online über das Beteiligungsportal der Stadt Chemnitz eingereicht werden. Darüber hinaus besteht dort die Möglichkeit, die eingereichten Anliegen öffentlich mitzeichnen zu lassen.