Förderung von Städtepartnerschaften
Die Partnerschaft zwischen Chemnitz und den zwölf Partnerstädten wird durch Projekte von Vereinen, Initiativen, Institutionen, Bürgerinnen und Bürgern lebendig. Die Stadt Chemnitz unterstützt diesen Austausch mit einer aktiven Förderpolitik.
Zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit können Vereine, Initiativen, Institutionen, private und öffentliche Einrichtungen, Chemnitzerinnen und Chemnitzer Zuschüsse für Projekte beantragen. Bezuschusst werden können Projekte, die die Chemnitzer Städtepartnerschaften stärken.
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Aktivitäten mit Partnerstädten der Stadt Chemnitz stellen
Der Antrag ist mindestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn an das Büro des Oberbürgermeisters zu stellen.
Anträge können beim Büro des Oberbürgermeisters angefordert werden.
Stadt Chemnitz
Büro des Oberbürgermeisters
Markt 1, 09111 Chemnitz
Telefon: 0371 488-1520
Fax: 0371 488-1596
E-Mail senden
Das Antragsverfahren erfolgt für Zuschüsse bis zu einer Höhe von 600 Euro nach Anlage 2, über 600 Euro nach Anlage 3. Dem Antrag sind beizufügen:
- eine Kurzbeschreibung des Vorhabens
Bei Anträgen über 600 Euro müssen außerdem noch eingereicht werden:
- eine Kurzvorstellung des Vorhabens,
- ein Finanzplan gegliedert in geplante Einnahmen und Ausgaben,
- eine Versicherung, dass vor Antragstellung an die Stadt Chemnitz alle Möglichkeiten auf Zuwendungen vom Land und vom Bund geprüft sind und keine Doppelförderung durch die Stadt Chemnitz erfolgt.
Weitere Informationen und Formulare im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Förderrichtlinie
Gefördert werden vor allem Erstkontakte und Jubiläen mit Vereinen aus den Partnerstädten. Besonders berücksichtigt werden Vorhaben, die sich mit den Themen Jugend, Bildung und Nachwuchsarbeit beschäftigen. Solche Vorhaben können zum Beispiel sein:
- Begegnungen von Kinder- und Jugendgruppen
- Kultur- und Sportveranstaltungen, Ausstellungen
- Seminare, Workshops, Konferenzen, Symposien
- Herstellung von Informationsmaterial und Publikationen
Die Fördermöglichkeiten sind in der Förderrichtlinie Städtepartnerschaften geregelt.