Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung des Staates, die der Sicherung des Unterhaltsanspruches von Kindern dient.
Beratungen sowie die Antragsannahme für Unterhaltsvorschuss erfolgen im Kundenportal des BVZ I (siehe Ansprechpartner).
Anspruch auf Unterhalltsvorschussleistungen haben Kinder
- von alleinerziehenden Müttern oder Vätern,
- wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Mindestunterhaltes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet und
- wenn das Kind in Chemnitz wohnt.
Da sich der Unterhaltsvorschuss am Mindestunterhalt orientiert, beläuft sich die Höhe seit 1. Januar 2023 auf:
- 1. Altersstufe: Kinder von 0 bis 5 Jahren: 187 Euro
- 2. Altersstufe: Kinder von 6 bis 11 Jahren: 252 Euro
- 3. Altersstufe: Kinder von 12 bis 17 Jahren: 338 Euro
Weitere und Informationen und Antragsformular im Dienstleistungsportal:
Weitere Informationen
Titelbild des Faltblattes zum Abstammungsrecht, Unterhaltsrecht
Foto: Shutterstock
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