Unterhaltsvorschuss

Titel des Faltblattes zum Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung des Staates, die der Sicherung des Unterhaltsanspruches von Kindern dient.

Beratungen sowie die Antragsannahme für Unterhaltsvorschuss erfolgen im Kundenportal des BVZ I (siehe Ansprechpartner).

Anspruch auf Unterhalltsvorschussleistungen haben Kinder

  • von alleinerziehenden Müttern oder Vätern,
  • wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Mindestunterhaltes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet und
  • wenn das Kind in Chemnitz wohnt.


Da sich der Unterhaltsvorschuss am Mindestunterhalt orientiert, beläuft sich die Höhe seit 1. Januar 2023 auf:

  • 1. Altersstufe:  Kinder von 0 bis 5 Jahren:      187 Euro
  • 2. Altersstufe:  Kinder von 6 bis 11 Jahren:    252 Euro
  • 3. Altersstufe:  Kinder von 12 bis 17 Jahren:  338 Euro
     

Weitere Informationen

Titelbild des Faltblattes zum Abstammungsrecht, Unterhaltsrecht

Weitere Informationen zum Abstammungs-, Unterhalts- und Sorgerecht:

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/