Abstammungs-, Unterhalts- und Sorgerecht
Beratung und Unterstützung
Alleinerziehende, junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr und Eltern, die nicht mit dem anderen Elternzeil zusammen leben, können sich zur
- Vaterschaftsanerkennung
- Klärung der Vaterschaft
- Abgabe einer Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht und zur
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
beraten und unterstützen lassen.
Beurkundungen
Beurkundungen zur
- Vaterschaft
- Mutterschaft
- zum Unterhalt sowie
- zur Erklärung über die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts
können gebührenfrei ausgefertigt werden.
Bei alleinigem Sorgerecht ist die Ausstellung einer Bescheinigung möglich.
Nähere Informationen sowie erforderliche Formulare stehen im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz zu Verfügung.
Weitere Informationen im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Hinweise:
- Für Anliegen bzw. Beantragungen in Abstammungs-, Unterhalts und Sorgerechtsangelegenheiten ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0371 488-5940 erforderlich.
- Beurkundungen werden nur bis 17.00 Uhr vorgenommen.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.
Die Bundesregierung beschloss ab 1. Juli 2017 eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Damit wird die Altersgrenze für unterhaltsberechtigte Kinder von 12 auf 18 Jahre ausgeweitet. Die Bezugsdauergrenze von 72 Monaten fällt weg.