Adoptionsvermittlung

Adoption ist die Annahme eines Kindes und die rechtliche Begründung eines neuen Eltern-Kind-Verhältnisses.

Adoptionsvermittlung ist das Zusammenführen von Kindern unter 18 Jahren und den Personen, die ein Kind annehmen möchten. Dabei steht das Kindeswohl im Vordergrund.

Die Adoptionsvermittlung erfolgt im Jugendamt, Abteilung Sozialdienst.

Die Leistungen umfassen:

  • diskrete Beratung von Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten

  • Aufklärung adoptionswilliger Eltern über den Verfahrensweg der Adoptionsvermittlung

  • Beratung und Prüfung von Adoptionsbewerbern

  • Begleitung vor, während und nach der Adoption

  • Beratung und Begleitung bei Stiefkindadoption

  • Beratung und Begleitung bei der gegenseitigen Suche von Adoptierten und Herkunftsfamilien

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