Jugendgerichtshilfe

shutterstock / Anatoly Maslennikow

Die Jugendgerichtshilfe ist ein Angebot der Abteilung Sozialdienst des Jugendamtes für straffällig gewordene junge Menschen im Alter von 14 bis 21 Jahren. Aufgabe ist es,

  • die betroffenen jungen Menschen und ihre Angehörigen während des Verfahrens zu begleiten,
  • bei Schwierigkeiten, die sich durch das Verfahren, zum Beispiel in der Familie, im Freundeskreis oder an der Lehr- und Arbeitsstelle ergeben, zu helfen,
  • im Bedarfsfall an weiterführende Beratungsstellen zu vermitteln,
  • mit dem jungen Menschen über seine Entwicklung und seine besonderen Lebensumstände zu sprechen,
  • an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen und eine sozialpädagogische Stellungnahme abzugeben sowie
  • dem jungen Menschen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie er vom Gericht auferlegte Weisungen erledigen kann.
     

Weiterführende Informationen oder Beratungsangebote erhalten Sie über die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes im Moritzhof (siehe Kontaktdaten).

 

Flyer

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Weitere Informationen für Jugendliche und Eltern können dem Flyer  "Jugendhilfe im Starfverfahren" entnommen werden.

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