Finanzielle Unterstützung
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) des Jugendamtes ist zuständig für die Übernahme von Kosten, Heranziehung in Form von Kostenbeiträgen und Bearbeitung von Kostenerstattungen im Rahmen des SGB VIII für ambulante, teilstationäre und stationäre Formen innerhalb der
- Leistungen der Jugendhilfe,
- Hilfen zur Erziehung,
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder u. Jugendliche,
- Hilfe für junge Volljährige und
- vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kinder und Jugendlichen
Ausbildungsförderung
Ausbildungsförderung ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Lebensunterhalt und Ausbildung während der Ausbildungszeit für Schüler und Auszubildende, die keine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung absolvieren. >>mehr
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung des Staates, die der Sicherung des Unterhaltsanspruches von Kindern dient.
Anspruch auf Unterhalltsvorschussleistungen haben Kinder
- von alleinerziehenden Müttern oder Vätern,
- wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Mindestunterhaltes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet und
- wenn das Kind in Chemnitz wohnt.
Zuwendung an Träger der Jugendhilfe für Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen
Für Kinder und Jugendliche gewährt die Stadt Chemnitz für die Zeiträume der festgelegten Schulferien Zuwendungen für Erholungsmaßnahmen. Voraussetzung ist, dass sich der Hauptwohnsitz in der Stadt Chemnitz befindet und der Veranstalter ein anerkannter Träger der Jugendhilfe ist. >>mehr