Verfahrenslotse

Warum gibt es den Verfahrenslotsen?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung und ihren Familien müssen sich im Alltag immer größeren Herausforderungen stellen. Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) wurde der Verfahrenslotse eingeführt, um den Betroffenen die verschiedenen Möglichkeiten an Eingliederungshilfeleistungen aufzuzeigen und sie durch das komplexe Sozialleistungssystem zu lotsen.

Ziel des Gesetzes ist es, dass ab dem Jahr 2028 alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden. Die Bearbeitung der Gesamtzuständigkeit erfolgt im Rahmen des Projektes „Inklusives Jugendamt“.

Was macht der Verfahrenslotse?

  • Beratung über Leistungen, Rechte und mögliche Hilfen
  • Vermittlung an zuständige Stellen/geeignete Ansprechpersonen
  • Unterstützung und Begleitung im Prozess der Antragstellung


Wer kann sich an den Verfahrenslotsen wenden?

  • Kinder,
  • Jugendliche
  • und junge Erwachsene bis Vollendung des 27. Lebensjahres

mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung und davon bedrohte sowie deren Eltern und Erziehungs- und Personensorgeberechtigten

Wie erreiche ich den Verfahrenslotsen?

  • telefonisch
  • per E-Mail

 

Das Beratungsangebot ist freiwillig, kostenlos, unabhängig und vertraulich. 

 

 

Kontakt

Verfahrenslotsin Nadin Müller


Förderhinweis:

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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